Gerichtsverhandlung
St. Petringer rechtskräftig am Landesgericht Linz verurteilt

Das Verfahren fand am Landesgericht Linz statt. | Foto: BRS
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Am Landesgericht Linz musste sich am Montag ein Angeklagter aus St. Peter wegen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person verantworten müssen. Er wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.400 Euro und zu einer Haftstrafe von zehn Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.

LINZ, ST. PETER. Zwei Mal musste das Verfahren am Landesgericht bereits verschoben werden, nachdem der Beschuldigte nicht zu den Gerichtsterminen – einmal davon entschuldigt – nicht erschienen war. 
 
Nun wurde der St. Petringer am Montag, 7. November, rechtskräftig verurteilt. Neben der Geldstrafe von insgesamt 1.400 Euro erhielt er eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten auf drei Jahre. Das bedeutet, dass für ihn ab dem Urteilszeitpunkt eine dreijährige Probezeit läuft. Wenn er diese Zeit ohne weitere Straftaten übersteht, muss er diese zehn Monate nicht verbüßen. Andernfalls könnten diese zu einer neuen Strafe hinzukommen.

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