Tödlicher Unfall
Verfahren gegen 50-jährigen Autolenker startet

Die Verhandlung findet am Landesgericht in Linz statt. | Foto: BRS
  • Die Verhandlung findet am Landesgericht in Linz statt.
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Am heutigen 6. Juli hat am Landesgericht Linz die Verhandlung gegen jenen 50-jährigen Autofahrer begonnen, der durch riskante Überholmanöver am 1. April auf der B 127 den Tod einer Autolenkerin verursacht haben soll. Die BezirksRundSchau berichtet. 

LINZ, NIEDERWALDKIRCHEN, KLEINZELL. Das Verfahren wegen grob fahrlässiger Tötung findet am Landesgericht Linz statt, der Strafrahmen umfasst bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. 

Rückblick 

Zur Erinnerung: Dem Lenker des Ford C-Max wird angelastet, am 1. April auf der B 127 Richtung Linz in Niederwaldkirchen mehrere, mit hoher Geschwindigkeit und in rücksichtsloser Fahrweise vorgenommene Überholmanöver durchgeführt zu haben. Bereits hier soll der Fahrer gegen das Fahrzeug eines Überholten gestoßen und andererseits bei einem anderen Pkw mit dessen Seitenspiegel kollidiert sein. Er soll außerdem an einem Fahrbahnteiler vorbeigefahren sein und mehrere Sperrlinien und -flächen überfahren haben. Schließlich habe er im Bereich einer Verkehrsinsel – wo nicht überholt werden darf – versucht haben, ein weiteres Auto (jenes des späteren Opfers) zu überholen.

28-Jährige überlebte Unfall in Kleinzell nicht

Dabei soll er mit seinem vorderen Fahrzeugdeck gegen die hintere Seitenwand des vor ihm fahrenden Autos geprallt sein, wodurch dieses in eine Schleuderbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn versetzt und auf den Fahrstreifen des entgegenkommenden Busses geschleudert worden sein soll. Das Fahrzeug sei dann derart heftig mit dem Bus kollidiert, dass das Heck des Fahrzeuges bis zur B-Säule eingedrückt worden war. Das Opfer, eine 28-jährige Frau, ist später aufgrund eines Polytraumas verstorben. Weitere Updates aus dem Verfahren folgen. 

Update: Strafantrag ausgeweitet 

Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde zu Beginn des Verfahrens der Antrag von der grob fahrlässigen Tötung auf fahrlässige Körperverletzung ausgeweitet. Denn, so habe sich noch in den Vormittagsstunden des Verhandlungstages ergeben, auch der Busfahrer habe bei dem Unfall Verletzungen erlitten. Auch an den psychischen Folgen des Unfalles würde dieser bisher leiden.

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