Grenzverkehr
Diese Regeln gelten ab heute im Grenzverkehr

Die Einreise nach Bayern ist möglich, es sind jedoch die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten: Einreise-Check für Bayern. Der „kleine Grenzverkehr“ mit einer Rückreise am selben Tag ist nicht möglich.  | Foto: Bundespolizei
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  • Die Einreise nach Bayern ist möglich, es sind jedoch die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten: Einreise-Check für Bayern. Der „kleine Grenzverkehr“ mit einer Rückreise am selben Tag ist nicht möglich.
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Für Pendler gilt seit heute (10. Februar) eine wöchentliche Testpflicht, allerdings nicht für jene Durchzugspendler, die z.B. über das kleine Deutsche Eck nach Salzburg fahren.

SALZBURG. Auf Pendler und Schüler, die regelmäßig von Salzburg nach Bayern und zurück reisen, kommen ab 10. Februar neue Bestimmungen zu.

Hier der Überblick:

  • Registrierung mittels Online-Formular einmal wöchentlich; >>HIER<< findest du das Formular.
  • Nachweis eines negativen PCR- oder Antigentests einmal pro Woche;
  • Testpflicht ab dem elften Lebensjahr;
  • Keine Quarantänepflicht;
  • Bei Änderung des Testergebnisses neue Registrierung erforderlich;
  • Durchreise (zum Beispiel kleines Deutsches Eck) ohne Test und ohne Registrierung möglich;
  • Österreichisches Testergebnis wird akzeptiert;

Testergebnisse, die in Österreich ausgestellt wurden, gelten jetzt  

Bisher musste bei der Einreise ein negativer Corona-Status mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Ab morgen gilt ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis, auch wenn es im Rahmen betrieblicher Screenings erstellt wurde. 
Dieses Testergebnis muss folgende Informationen beinhalten:

  • Vor- und Nachname der getesteten Person
  • Geburtsdatum
  • Datum und Uhrzeit der Probennahme
  • Ergebnis
  • Unterschrift der durchführenden Person
  • Stempel der Institution oder Bar- beziehungsweise QR-Code

Heimtests oder jene zur Selbstanwendung gelten nicht als Nachweis für die Einreise. 

Auf Pendler und Schüler, die regelmäßig von Salzburg nach Bayern und zurück reisen, kommen ab 10. Februar neue Bestimmungen zu. | Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
  • Auf Pendler und Schüler, die regelmäßig von Salzburg nach Bayern und zurück reisen, kommen ab 10. Februar neue Bestimmungen zu.
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Registrierung für Einreise online

Die Registrierung, auch für Pendler, erfolgt mittels Pre-Travel-Clearance mit einem Online-Formular und ist eine Woche gültig. >>HIER<< findest du das Formular.
Die Registrierung ist für eine Woche gültig, sofern sich die Angaben zu Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Abreisestaat oder -gebiet, Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor der Einreise, Kontaktdaten und Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses nicht ändern. Bei einem neuen ärztlichen Zeugnis oder Testergebnis ist auch das Online-Formular neu auszufüllen. Ausnahmsweise können auch die neuen Formulare in Papierform vorgelegt werden.

Würdest du gerne mal wieder nach Deutschland zum Einkaufen fahren?

Passieren des kleinen Deutschen Ecks möglich – Stopp in Deutschland nicht gestattet 

Ausgenommen von der Test- und Registrierungspflicht sind Durchfahrtspendler, die beispielsweise vom Pinzgau über das kleine Deutsche Eck in die Stadt Salzburg oder nach Tirol fahren. Ein Zwischenstopp in Deutschland ist allerdings nicht gestattet.

Familienbesuche ohne Quarantäne möglich – Test ist Pflicht 

Keine Quarantänepflicht gilt beim Grenzübertritt bei Familienbesuchen. Eltern, Großeltern, Kinder sowie Lebenspartner können in Deutschland für maximal 72 Stunden besucht werden. Die Rückreise nach Österreich ist ohne Quarantäneverpflichtung möglich, wenn der Besuch mindestens monatlich zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners erfolgt. Ein negatives Testergebnis sowie die Registrierung sind auch hier Pflicht.

Kein „kleiner Grenzverkehr“

Die Einreise nach Bayern ist möglich, es sind jedoch die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten: Einreise-Check für Bayern. Der „kleine Grenzverkehr“ mit einer Rückreise am selben Tag ist nicht möglich. Davon ausgenommen sind Pendler, Durchreisende ohne Halt und Familienbesuche wie oben angeführt. Achtung: Bei der Einreise nach Bayern kann sich auch bei den angeführten Ausnahmen eine Testverpflichtung ergeben.

Testmöglichkeiten für Pendler in Lofer erweitert

Das Land Salzburg und das Rote Kreuz stellen kostenlose Testmöglichkeiten zur Verfügung. Speziell für Pendler wurde das Angebot in Lofer erweitert. Dort kann man sich am Dienstag und Freitag zwischen 9 und 17 Uhr kostenlos testen lassen. Auch die Teststationen im Messezentrum, in Oberalm und Hallein wurden dafür ausgebaut. Insgesamt gibt es Kapazität für 120.000 Tests pro Woche. Dazu kommen noch Angebote in Betrieben und in zahlreichen Apotheken im Land.

Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise – freitesten frühestens nach fünf Tagen möglich

Grundsätzlich ist jeder, der aus dem Ausland nach Österreich einreist, verpflichtet, ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorzulegen und sich für zehn Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben, sofern er sich in den zehn Tagen davor in einem Land aufgehalten hat, das nicht auf der Liste genannt ist. Liegt bei Einreise kein Testergebnis oder ärztliches Attest vor, kann dieses innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Aus der Quarantäne kann man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sowie Fragen und Antworten dazu sind unter www.salzburg.gv.at/grenzverkehr zu finden.
Das Online-Formular zur Registrierung für die Einreise ist auf www.oesterreich.gv.at verfügbar.

Alle Infos zum Thema "Corona in Salzburg" findest du >>HIER<<

Die Einreise nach Bayern ist möglich, es sind jedoch die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten: Einreise-Check für Bayern. Der „kleine Grenzverkehr“ mit einer Rückreise am selben Tag ist nicht möglich.  | Foto: Bundespolizei
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