Transparenz hat seine Grenzen
Tourismusverbände fordern klare Regeln bei Informationsfreiheit
- Bei einer für Freitag, 25. September, in Puch-Urstein angekündigten Pressekonferenz wollen Vertreter Salzburger Tourismusverbände ihre Position zur Informationsfreiheit darlegen. Im Bild: Stefan Paßeugger, Martin Enn, Christoph Bründl, Anton Santner ( Agentur P8).
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Wie viel Einblick müssen Tourismusverbände Außenstehenden gewähren? Die Salzburger Verbände wollen bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes Rechtssicherheit. Sie verweisen auf ihre Rechenschaftspflichten gegenüber Mitgliedern und warnen zugleich vor der Offenlegung sensibler Verhandlungen und Strategien.
SALZBURG/PUCH-URSTEIN. Bei einer für Freitag, 25. September, in Puch-Urstein angekündigten Pressekonferenz wollen Vertreter Salzburger Tourismusverbände ihre Position zur Informationsfreiheit darlegen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Informationen über die Arbeit der Verbände zugänglich sein müssen und wo wirtschaftliche Interessen eine Grenze setzen. Tourismusverbände planen Kampagnen, entwickeln Angebote für ihre Regionen und verhandeln mit Partnern. Werden Konditionen oder noch nicht abgeschlossene Planungen vorzeitig bekannt, könnte das nach Ansicht der Verbände ihre Verhandlungsposition schwächen und konkurrierenden Destinationen Vorteile verschaffen.
Martin Enn, Obmann des Tourismusverbandes Saalbach Hinterglemm, betont, dass die Verbände Kontrolle und Rechenschaft nicht infrage stellten. Es brauche aber eine sachgerechte Anwendung des Gesetzes. Für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs sieht die Bundesverfassung bei sonstigen Selbstverwaltungskörpern eine Informationspflicht gegenüber den eigenen Mitgliedern vor. Welche Ansprüche Dritter im konkreten Fall bestehen, sei laut Enn Gegenstand einer höchstgerichtlichen Klärung.
Kontrolle und Vertraulichkeit
Die Verbände verweisen auf die Mitwirkung ihrer Mitgliedsbetriebe. Diese leisten Beiträge, wählen Vertreterinnen und Vertreter und entscheiden in den vorgesehenen Gremien über Budgets und Schwerpunkte. Daneben nennen die Verbände gesetzliche Kontrollorgane und die Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde. Stefan Passrugger, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Wagrain-Kleinarl und Sprecher der Salzburger Landesgruppe des Destinations-Netzwerks Austria, sieht in der Debatte eine Frage für die gesamte Tourismuswirtschaft. Professionelle Planung und Verhandlungen seien schwer möglich, wenn vertrauliche Konditionen oder strategische Vorarbeiten ohne ausreichenden Schutz offengelegt werden müssten.
Das Informationsfreiheitsrecht sieht allerdings bereits Gründe für die Geheimhaltung vor, etwa zum Schutz überwiegender berechtigter Interessen. Ob ein solcher Grund im Einzelfall greift, erfordert eine Abwägung. Eine pauschale Veröffentlichung sämtlicher Unterlagen verlangt das Gesetz damit ebenso wenig wie eine pauschale Geheimhaltung. Christoph Bründl, Obmann des Tourismusverbandes Kaprun, hebt zudem die ehrenamtliche Arbeit gewählter Funktionärinnen und Funktionäre hervor. Kontrolle sei selbstverständlich. Den Verantwortlichen ohne konkrete Anhaltspunkte einen intransparenten Umgang mit Beiträgen zu unterstellen, weist er zurück.
Die entscheidende Frage bleibt, wie die rechtlichen Grenzen im Alltag gezogen werden: bei Budgets und getroffenen Entscheidungen ebenso wie bei laufenden Verhandlungen und noch offenen strategischen Überlegungen.
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