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Wirtschaftskammer ortet "EU- und wirtschaftsfeindliche Verordnung"
Wer aus einem Risikogebiet zu Berufs- oder Bildungszwecken nach Bayern einreist, muss künftig einen Corona-Test vorlegen. Danach muss jeweils wöchentlich ein aktuelles negatives Testergebnis vorgewiesen werden. Bayern dürfen aber nach Salzburg weiterhin beruflich einpendeln. Die Wirtschaftskammer Salzburg ortet "eine EU- und wirtschaftsfeindliche Verordnung".
SALZBURG. Wirtschaftskammer Salzburg -Präsident Peter Buchmüller (WKS) kritisiert in einer Aussendung die Pendler-Regelung der bayerischen Staatskanzlei. Sie bringe für zahlreiche Pendler aus Salzburg nach Bayern weitere Erschwernisse – und damit auch der Wirtschaft, die ohnedies von der Corona-Krise schwer belastet sei. Die Folgen der Verordnung würden wieder die Last der Konsequenzen auf die Betriebe verschieben.
„Sind schon die Reisewarnungen quer durch ganz Europa Gift für die Wirtschaft, so wird nun auch durch die Verordnung das grenzüberschreitenden Wirtschaften zusätzlich erschwert."
WKS-Präsident Peter Buchmüller
Bayern dürfen nach Salzburg einpendeln
Zwar sind österreichische Unternehmen, die bayerische Pendler in Österreich beschäftigen, von der Testpflicht nicht betroffen, wohl aber zum Beispiel Salzburger Montagetrupps und regelmäßig nach Bayern einreisende Geschäftsleute oder Dienstleister, für die der bayerische Markt wichtig ist. WKS-Präsident Buchmüller betrachtet die Verordnung als massive Behinderung des Binnenmarktes. „Die Wirtschaftskammer Salzburg fordert eine umgehende Aufhebung dieser EU- und wirtschaftsfeindlichen Verordnung.“
Die Arbeiterkammer Salzburg befürchtet hohe Kosten für die Betroffenen.
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FPÖ: Weitere Herausforderungen für den Arbeitsmarkt
Ähnliches kritisiert Salzburgs Freiheitliche Landesparteiobfrau Marlene Svazek: „Gerade im Grenzraum sind unzählige Firmen von Mitarbeitern aus Österreich – und natürlich auch umgekehrt – abhängig. Neben den bereits überharten Covid-19-Maßnahmen stellt das nun weitere wirtschaftliche Einschränkungen samt einhergehenden Herausforderungen am Arbeitsmarkt dar."
"Die diplomatischen Bemühungen der ÖVP hätten doch gerade zur Aufgabe gehabt, diesen Belastungen entgegenzuwirken."
Marlene Svazek, Landesparteiobfrau FPÖ
Konkret heißt es in der bayerischen Einreisequarantäneverordnung:
"Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul- oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich –
1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und
2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. (...)"
Reisewarnung vorausgegangen
Vorausgegangen ist dieser neuen Bestimmung die gestrige Einstufung Salzburgs als Risikogebiet durch das Robert Koch Institut in Deutschland.
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