Bezirk Schärding: Was der Nachbar darf & was nicht

Ortspolizeiliche Verordnungen in Gemeinden regeln die "Rasenmäh-Zeiten". | Foto: Kzenon/fotolia
  • Ortspolizeiliche Verordnungen in Gemeinden regeln die "Rasenmäh-Zeiten".
  • Foto: Kzenon/fotolia
  • hochgeladen von Kathrin Schwendinger

BEZIRK (ska). Der Sommer hält Einzug. Und mit den warmen Temperaturen zieht es die Menschen in den Schärdinger Gemeinden wieder verstärkt nach draußen. Grillpartys werden gefeiert, die Kinder spielen im Garten und Arbeiten wie Rasenmähen stehen an. Vor allem am Wochenende und abends spielt sich das Leben im Freien ab. Aber darf man am Samstag oder Sonntag überhaupt Rasenmähen? Und wie laut darf die Musik bei nächtlichen Partys sein?

Wann der Rasen gemäht werden darf, hänge davon ab, ob die Gemeinde eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen hat, wie Friedrich Burgstaller, Sicherheitsreferent der Bezirks-hauptmannschaft Schärding, mitteilt. Sollten sich Anrainer nicht sicher sein, ob es in ihrer Gemeinde eine solche Regelung gibt, ist es ratsam, nachzufragen. Doch auch wenn keine ortspolizeiliche Verordnung existiert, sollten Mäher und andere laute Geräte zu gewissen Zeiten ausgeschaltet bleiben. So etwa laut Burgstaller an Sonn- und Feiertagen sowie zur Mittagszeit. Bei Feiern im Garten sollte vor allem die Nachtruhe ab 22 Uhr beachtet werden. Diese gilt bis 6 Uhr früh. Um keinen Streit zu riskieren, empfiehlt Burgstaller den Veranstaltern der Feier, die Nachbarn "vorzuwarnen" – "also sie im Vorfeld zu informieren".

Zunächst Gespräch suchen

Im Polizeistrafgesetz ist von einer "ungebührlichen Lärm-Erregung" die Rede. Gemeint sei damit, dass die Lautstärke "zumutbar" bleiben soll. Heißt konkret? "Ein ortsübliches Maß ist dabei heranzuziehen", sagt Burgstaller und macht deutlich: "Festgäste müssen beispielsweise nicht flüstern, dürfen aber nicht um 3 Uhr laut grölen."

Sollte sich jemand vom Lärm auf dem Nachbargrundstück belästigt fühlen, rät Burgstaller, nicht vorschnell zu handeln. "Der direkte Weg ist die sinnvollere Variante. Deshalb immer erst mit den Nachbarn reden. Oft sind sich die Feiernden einfach nicht bewusst, dass sie zu laut sind und ein kurzes Gespräch kann bereits Abhilfe verschaffen", sagt Burgstaller. Fruchtet das nicht, könne immer noch die Polizei gerufen werden. "Diese entscheidet, ob der Lärm ungebührlich ist." Ist das der Fall, liege eine strafbare Verwaltungsübertretung vor. Und eine Anzeige ziehe ein Verwaltungsstrafverfahren bei der BH nach sich.

Wenn es rüberqualmt

Und wie sieht es aus, wenn der Rauch des Grillers vom Grundstück nebenan herüber strömt? "Nach dem ABGB (Anm.d.Red. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist es unzulässig, auf den Nachbargrund direkt einzuwirken, also mit Unrat oder Steinen", erklärt Burgstaller. Aber auch indirekte Einwirkungen – und zu diesen zählen Rauch, Gase, Geruch und Lärm – seien untersagt. "Und zwar sind diese verboten, wenn sie die Benutzung des eigenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigen", erklärt der Sicherheitsreferent die Gesetzesgebung. In solch einem Fall könne eine Unterlassungsklage eingereicht werden. Übrigens: Auch was Grillzeiten betrifft, ist es laut Burgstaller durchaus möglich, dass Gemeinden eigene, ortspolizeiliche Verordnungen erlassen haben."

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Schärding auf MeinBezirk.at/Schärding

Neuigkeiten aus Schärding als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Schärding auf Facebook: MeinBezirk.at/Schärding - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Schärding und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.