Großglockner-Hochalpenstraße
Naturschutz-Organisation sieht Glocknerstraße als Unesco-Welterbe kritisch

Die Großglockner-Hochalpenstraße ist als Unesco-Welterbe nominiert. Das stößt nicht überall auf Gegenliebe. Naturschützer sehen im Tourismus eine Gefahr für die Landschaft | Foto: grossglockner.at
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  • Die Großglockner-Hochalpenstraße ist als Unesco-Welterbe nominiert. Das stößt nicht überall auf Gegenliebe. Naturschützer sehen im Tourismus eine Gefahr für die Landschaft
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Christian Schuhböck von "Alliance for Nature" tritt für Schutz der sensiblen Region ein und wittert reinen Tourismus-Zweck. "Eine Ausweisung als Unesco-Welterbestätte wäre die höchste internationale Anerkennung", kontert Johannes Hörl von der Grohag. 

HEILIGENBLUT (ven). Dass die Großglockner-Hochalpenstraße als Unesco-Welterbe nominiert ist, sehen nicht alle positiv. Christian Schuhböck von "Alliance for Nature" sieht hier eine Gefahr für die Natur.

"Nur für Tourismusankurbelung"

Schuhböck meint, dass die Aufnahme der Straße als Unesco-Welterbe rein der Tourismusankurbelung dienen solle, eigentliches Kriterium wäre aber im Sinne der Welterbekonvention der Schutz und die Erhaltung der Hochgebirgswelt.
Er fordert nun zuerst die Erklärung des Nationalparks Hohe Tauern zum Unesco-Weltnaturerbe, dann in einer zweiten Phase die Großglockner-Hochalpenstraße in Form einer Erweiterung der dann bereits bestehenden Welterbestätte Nationalpark und dass es eine zahlenmäßige Beschränkung der Fahrzeuge auf der Straße gibt - ähnlich wie bei anderen ökologisch hochsensiblen Regionen. "Damit würde man signalisieren, dass die Unesco der Klimaveränderung Rechnung trägt, dass der Schutz und Erhaltung dieser hochsensiblen Region Vorrang hat", so Schuhböck.

Schutz und Tourismus im Einklang

Johannes Hörl, Vorstand der Großglockner-Hochalpenstraßen AG (Grohag), kann dem nicht zustimmen: "Die Republik Österreich, die Grohag als Betreibergesellschaft und der Nationalpark Hohe Tauern als Stakeholder vor Ort, sind sich der Folgen großer Besucherzahlen im Hochgebirge vollkommen bewusst und arbeiten bereits seit Jahren an Konzepten, die das Landschafts- und Fahrerleben mit dem Schutz der Landschaft bestmöglich in Einklang bringen."
Seiner Sicht nach lasse sich das Verfahren durchaus mit dem Tourismus vereinbaren: "Jede Stätte, die heute nominiert wird, muss ein schlüssiges, umfangreiches Managementkonzept aufstellen. Die Republik Österreich muss bereits mit der Nominierung nachweisen, dass sie sich für den langfristigen Erhalt der Stätte verpflichtet und ein nachhaltiges Management etablieren wird", so Hörl. Bereits im Jahr 2007 wurde ein zugeschnittenes Qualitätsmanagement-System eingeführt, welches, ebenso wie das firmeneigene Leitbild, u.a. den bestmöglichen Schutz von Natur und Landschaft beinhalte. "Eine Ausweisung als Unesco-Welterbestätte wäre die höchste internationale Anerkennung. Alle Vorbereitungen und wissenschaftlichen Erhebungen und Arbeiten sind aus unserer Sicht, aber auch aus Sicht des Antragstellers Republik Österreich „eine Investition in die Zukunft."

Ökologische Aspekte enthalten

Die WOCHE befragte dazu auch die derzeitige Vorsitzende des Nationalparkrates, die Salzburger Landesrätin Maria Hutter: "Die Bewerbung der denkmalgeschützten Großglockner-Hochalpenstraße als Welterbe hat als Grundlage die Ingenieursleistung dieser hochalpinen Bergstraße. Im Gesamtpaket der Bewerbung sind natürlich auch die ökologischen Bereiche wie Nachtfahrverbot, Ausstellungen und Infos zu Natur und Nationalpark enthalten. Festzustellen ist auch, dass der direkte Bereich der Großglockner-Straße nicht Nationalpark-Schutzgebiet ist", bemerkt Hutter.

Nationalpark kein Welt-Naturerbe

Nach den zwei erfolglos scheinenden Bewerbungen des Nationalparks Hohe Tauern als Welt-Naturerbe vor inzwischen fast 15 Jahren fasste der länderübergreifende Nationalparkrat damals den nach wie vor aufrechten Beschluss, diese Bewerbung zurückzuziehen.
"Die Weiterentwicklung des Nationalparks liegt schwerpunktmäßig im Bereich der IUCN (International Union for Conservation of Nature). Die weiterhin internationale Anerkennung als Schutzgebiet der Kategorie II (Nationalpark) zählt ebenso dazu."

Besuchermanagement funktioniert

Die Kärntner Nationalparkreferentin Sara Schaar meint, dass es darauf ankäme, die Spannungsfelder zwischen Naturschutz, Bewirtschaftungsschutz und Tourismus bestmöglich aufzulösen – die Grohag sei als Betreibergesellschaft in Kooperation mit dem Nationalpark Hohe Tauern bereits seit Jahren bemüht, mit diversen Konzepten und umfassenden Maßnahmen Natur- und Fahrerlebnis mit dem Schutz dieser besonderen Hochgebirgslandschaft in Einklang zu bringen. "Das Qualitäts- und Besuchermanagement funktioniert sehr gut. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Bewusstseinsbildung zur E-Mobilität – entlang der Straße stehen 12 E-Lademöglichkeiten zur Verfügung."

Fahrzeugfrequenz bedenkenlos möglich

Ihrer Meinung nach müsse eine Welterbestätte auch "leben", das heißt, "sie kann langfristig nur dann bestehen, wenn sie von der Bevölkerung und den Grundbesitzern auch getragen wird."
Eine zahlenmäßige Beschränkung von Besuchern bzw. Fahrzeugen halte sie für nicht zielführend. "Es werden laufend Maßnahmen zur Begrenzung von Fahrzeugen, wie z.B. die fahrzeugbezogene Tarifgestaltung, die „vollbesetzte“ Fahrzeuge begünstigt, oder der vor wenigen Jahren eingeführte Glocknerbus mit Nationalpark-Ranger, der sehr gut angenommen wird, gesetzt. Die Fahrzeugfrequenz liegt derzeit zwischen 260.000 und 300.000 Fahrzeugen pro Jahr – was laut Bundesdenkmalamt bedenkenlos möglich ist", so Schaar.

Die Großglockner-Hochalpenstraße ist als Unesco-Welterbe nominiert. Das stößt nicht überall auf Gegenliebe. Naturschützer sehen im Tourismus eine Gefahr für die Landschaft | Foto: grossglockner.at
Die Großglockner-Hochalpenstraße  | Foto: Grohag
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