Achtung: Blindenführhundehaltung im Zwinger
Stellen Sie sich vor:" Jetzt ist es schon soweit,dass Blindenführhunde im Zwinger gehalten werden und die Krankenkassen zur Zeit in Deutschland finanzieren und unterstützen so etwas auch noch. Allen Reha- bzw. Blindenführhundeschulen, die ihre Blindenführhunde in Österreich, sowie in der gesammten EU in Zwingern halten sollte ausnahmslos verboten werden. Welche Reha- bzw. Blindenführhundeschulen das trotzdem machen, denen gehört auf der Stelle das Gewerbe für die Ausbildung,Zucht,oder Haltung von Blindenführhunden entzogen. Wo bitte ist hier der Tierombudsmann bzw. der Tierschutz,der die Haltung von Blindenführhunden in einem Zwinger verbietet?
Artikel von dern Kobinet Nachrichten am
18.04.2012 - 06:46
Förderung der Zwingerhaltung von Blindenführhunden beenden.
Tettenweis (kobinet) Die Krankenkassen sollen laut Orthopädieverordnung des Bundes die Zwingererrichtung für Blindenführhunde mit bis zu 435 Euro fördern. Der aus Tettenweis (Landkreis Passau/Bayern) operierende Verein zur Förderung der Mobilität durch Blindenführ- und Servicehunde, Dogxaid e.V., meint, dass diese Förderung gestrichen werden muss.
"Spätestens mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist klargestellt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung und auch nicht aufgrund seines 'tierischen' Hilfsmittels diskriminiert werden darf (Artikel 9, UN-Behindertenrechtskonvention)", erklärte Alexander Spörr, Vorsitzender des Vereins Dogxaid. Das "Parken" eines Blindenführhundes in einem Zwinger sei daher nicht mehr notwendig. Überdies könne er dort seinen Zweck nicht erfüllen. Dogxaid argumentiert weiter, dass ein Blindenführhund gelernt habe stundenweise alleine in der Wohnung zu sein. Auch sei ein "Parken" im Zwinger in keinster Weise dazu geeignet, das Verhältnis zwischen Blindenführhundehalter und Blindenführhund zu verbessern. Die Unterbringung in einem Zwinger berge die Gefahr, dass das Verhältnis zu seinem Hundeführer mangels Sozialkontakt nachhaltig gestört wird und sich dies in der Diensttauglichkeit des Hundes bemerkbar mache.
Letztlich verweist Spörr auf eine nachhaltige Verwendung der finanziellen Mittel: "Streichen der Förderung ist für den Gesetzesgeber kostenneutral. Für die Gesundheitskassen ergibt sich ein Einsparpotenzial. Wir sind der Auffassung, dass dieses eingesparte Geld eine Investition in eine verbesserte Führhundeausbildung sein kann", ist Alexander Spörr überzeugt
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