Mitnahme von Assistenzhunden
Menschen mit Behinderungen, wie z.B. hochgradig sehbehinderte – blinde und gehörlose Menschen, Rollstuhlfahrer /innen, Diabetiker /innen oder Epileptiker /innen sind in Österreich leider oftmals mit dem Problem konfrontiert, dass die Mitnahme eines ausgebildeten Assistenzhundes nicht überall möglich ist.
Es gehört ein Gesetz her worin der Assistenzhund fest verankert wird,dass besagt,das alle Firmen – Institutionen und Unternehmen ( Ausgenommen wären Forschungslabors, Fabriken,die Lebensmittel produzieren, die Intensivstationen der Spitäler usw... überall wo wirklich aller strengste Hygienemaßnahmen vorgeschrieben sind.
Bei Personen mit besonderen Bedürfnissen spielen Assistenzhunde (Blindenführhunde, Signalhunde, Servicehunde) eine wesentliche Rolle, wenn es um die vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht. Es muss eine Selbstverständlichkeit werden, dass Assistenzhunde in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dadurch entsteht. Zum Beispiel bei Veranstaltungen: Der Veranstalter muss Maßnahmen treffen, damit der Hund nicht mit den Lebensmitteln in Berührung kommen und diese verunreinigen kann.
Solange der Gast mit seinem Blindenführ- oder Assistenzhund wie ein normaler Gast vor der Essenausgabe bzw. außerhalb der Theke Platz nimmt, ist das grundsätzlich unproblematisch.
In Lebensmittelgeschäften hingegen gelten folgende Maßnahmen: Ausnahmsweise können Blindenführhunde in Verkaufsräumlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben toleriert werden, wenn Vorsorge zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit der Lebensmittel getroffen wird. Ähnliches gilt für Hotels und Gaststätten, öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Kirchen, kulturelle und politische Veranstaltungen sowie Arztpraxen und Kliniken. Taxifahrer sind aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes und der kommunalen Taxenordnungen zur Mitnahme von Blindenführhunden verpflichtet. Bei Flugreisen - auch ins Ausland - können im allgemeinen Blindenführhunde und Assistenzhunde unentgeltlich in der Passagierkabine mitgenommen werden. Allerdings sollte dies unbedingt bei der Buchung angemeldet werden. Bei der ÖBB fährt der Blindenführhund und Assistenzhund gratis,sofern er im Behindertenpass eingetragen ist.
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