NÖ Gastronomie
Registrierung im Gästeblatt kommt ab Montag
Ein Bier, ein Schnitzerl, ein Kugelschreiber und die Kontaktpersonen-Erfassung: Ohne Registrierung gibt's beim Wirten künftig nichts, wenn der Bezirk auf orange steht.
ST. PÖLTEN. Wer ab Montag ins Wirtshaus geht, der wird mit der Überreichung der Speisekarte auch gebeten, den Zettel "Kontaktpersonen-Erfassung" auszufüllen. Oder sich auf einer Contact-Tracing-App zu registrieren. Basis dafür ist, dass der Bezirk auf der Corona-Ampel orange eingefärbt ist.
Sicher ist sicher: Man wolle den Gästen eine unbeschwerte Zeit im Wirtshaus ermöglichen und vor allem eine Vorverlegung der Sperrstunde verhindern. Denn, wenn das Abendgeschäft ausfällt, dann bedeutet dies Kurzarbeit und Kündigungen.
Beim Pressetermin im St. Pöltner Roten Hahn unter Christian Widgruber haben Landesrat Jochen Danninger und Mario Pulker, seines Zeichens Spartenobmann Tourismus NÖ, über die Neuerungen für Niederösterreich ab 5. Oktober informiert.
Fest steht, wer sich nicht im Gästeblatt oder auf einer App registriert, wird nicht bedient. Fest steht auch, dass wenn jemand glaubt sich
"als Schneewittchen aus Entenhausen einzutragen, dann ist der Gastronom dafür nicht verantwortlich",
so Pulker. Zu Deutsch – es besteht keine Ausweispflicht, natürlich könnten Gäste irgendwelche Namen auf das Gästeblatt schreiben, sinnvoll sei es jedoch nicht.
Zweiten Lockdown verhindern
Mit der Registrierungspflicht wolle man einen zweiten Lockdown verhindern:
"Mit dem verpflichtenden Eintrag in das Gästeblatt kann man eine eventuelle Infektionskette durchbrechen",
so Danninger. Sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gastronomie ist wichtig, dass weiterhin gearbeitet werden kann, wenn nicht, dann drohen weitere hohe Verluste. Bisher verzeichne man in der Gastronomie 55 Prozent, wie Pulker ausführt.
Aus diesem Grund appellieren sowohl Danninger als auch Pulker: "Es ist nicht schmerzhaft, den Zettel auszufüllen, mit den gesetzten Maßnahmen sind wir auf der sicheren Seite".
Häufg gestellte Fragen:
Wenn ich ein Wirtshaus an einem Tag zwei Mal besuche, muss ich mich dann auch zwei Mal registrieren?
Ja, schließlich sind zu anderen Zeiten auch andere Personen im Wirtshaus anwesend.
Muss ich mich registrieren, wenn ich im Gastgarten sitze?
Nein. Und das unterscheidet Niederösterreich von Wien. In der Bundeshauptstadt muss dies sehr wohl gemacht werden.
Gibt es eine Contact-Tracing App, die bereits zertifiziert wurde?
Nein. Es gibt unterschiedliche Angebote. Vonseiten des Landes wird derzeit keine präferiert. Hauptsache, man hat sich registriert.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Zettel werden im Wirtshaus verwahrt, also in einer Mappe abgeheftet. Auf dem Erfassungs-Zettel ist folgendes angegeben: Die erhobenen Daten werden ausschließlich auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben.
Wie hoch sind die Strafen bei Nichtregistrierung?
Hiezu gibt es derzeit noch keine Antworten. Laut Landesrat Jochen Danninger werde aber zuerst nur eine Warnung ausgesprochen. Die Strafen gebe es jedoch sowohl für den Gast als auch für den Wirt. Wie heute Abend, 2. Oktober, bekannt wurde, wird die Strafhöhe von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft am Montag bekanntgegeben.
Gibt es Ausnahmen von der Registrierungspflicht?
Ja, Schulbuffets müssen die Erfassung nicht durchführen.
Wie ist das jetzt genau mit der Registrierung?
Wenn der Bezirk auf der Corona-Ampel grün oder gelb ist, dann muss man sich nicht registrieren. Bei Orange ist die Registrierung verpflichtend, Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind nur mit einer Höchstzahl bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit einer Höchstzahl bis zu 1.000 Personen im Freiluftbereich zulässig; Keine Besucher bei Sportveranstaltungen (ausgenommen Angehörige und Bundesligaspiele)
Der Bezirk ist rot? Dann wird die Sperrstunde vorverlegt und zwar auf 22 Uhr.
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