Nach Messerattacke: 15 Monate Haft für 16-Jährige
Kein Mordversuch: Der Angriff am St. Pöltner Hauptbahnhof wurde als absichtlich schwere Körperverletzung gewertet.
ST. PÖLTEN (ip). Wegen Mordversuchs musste sich eine 16-jährige Tschetschenin am Landesgericht St. Pölten verantworten. Im Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, kamen die Geschworenen zu dem Schluss, dass es sich bei der Messerattacke am 18. Februar 2015 am Bahnhof in St. Pölten nicht um einen Mordversuch, sondern lediglich um eine absichtlich schwere Körperverletzung der gleichaltrigen Anna (Name von der Red. geändert) gehandelt habe.
Erleichtert fielen sich die Angehörigen in die Arme, nachdem der vorsitzende Richter Markus Grünberger das Urteil verkündet hatte: 15 Monate Freiheitsstrafe, davon zehn bedingt, Bewährungshilfe, sowie ein Antigewalttraining während einer dreijährigen Probezeit (nicht rechtskräftig). Nachdem das Mädchen den größten Teil seiner Gefängnisstrafe bereits in der U-Haft abgesessen hat, bewilligte der Senat auch eine sofortige bedingte Entlassung, sodass die 16-Jährige mit ihrer Familie nach Hause gehen konnte.
Handschellen und schwer bewacht
Am Beginn der Verhandlung, als die Angeklagte in Handschellen, begleitet von drei Justizwachebeamten den Schwurgerichtssaal betrat, brach ihre Mutter in Tränen aus. Ihr Schluchzen begleitete den Anklagevortrag von Staatsanwalt Michael Lindenbauer, der von den wochenlangen Auseinandersetzungen der Beschuldigten mit Anna sprach. Dabei habe Anna der Tschetschenin immer wieder vorgehalten, dass sie sich einerseits verschleiere, andererseits jedoch schminke und sich die Nägel lackiere. Auch mit einem Foto auf facebook, das die Angeklagte unter anderem mit einem Burschen, der sie umarmte, zeige, was keinesfalls den religiösen Vorschriften entspreche, sei der 16-Jährigen gedroht worden. Anna habe es dem strengen Vater der Beschuldigten zeigen wollen.
Am Vorabend der brutalen Attacke, so der Staatsanwalt, habe die Beschuldigte in einem Chat bereits angekündigt, ihre Rivalin töten zu wollen. Am Morgen des 18. Februars 2015 gerieten die beiden am Bahnhof der Landeshauptstadt, wo ein Treffen ausgemacht war, abermals aneinander. Während Anna der Schülerin im Zuge eines Gerangels einen Faustschlag versetzt habe, habe die Angeklagte ein Küchenmesser, das sie von zuhause mitgenommen hatte, aus dem Ärmel geholt und insgesamt dreimal auf die Kontrahentin eingestochen. Mit zwei Stichen in den Brustkorb und einen in den Rücken brach Anna, laut Gerichtsgutachter Wolfgang Denk, lebensgefährlich verletzt zusammen. Sie habe es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die Verletzungen nicht zum Tod geführt hätten, so Lindenbauer, der davon überzeugt ist, dass die Tschetschenin mit der Absicht Anna zu töten zugestochen habe.
Zahlreiche Milderungsgründe
„Ein versuchter Mord ist es allemal nicht“, erklärte Verteidiger Peter Krömer. Auf den Kulturkreis, die Religion, die Traumatisierung der Flucht aus Tschetschenien und einen strengen, möglicherweise gewalttätigen Vater verweisend, habe sich seine Mandantin gemobbt gefühlt und sei unter Druck gestanden. Das Messer habe sie allenfalls zur Verteidigung mitgenommen, da sie sich von Anna bedroht sah. Unter bestimmten Gesichtspunkten könne man sogar von einer Notwehrüberschreitung, höchstens jedoch von einer absichtlich schweren Körperverletzung ausgehen, so Krömer.
Wie Grünberger zur Strafbemessung erläuterte, habe es zahlreiche Milderungsgründe, wie etwa die Unbescholtenheit des Mädchens, sowie die Provokationen des Opfers gegeben. Laut Gutachten sei die 16-Jährige auch nur eingeschränkt schuldfähig. Erschwerungsgründe gäbe es keine, so der Richter. Darüber hinaus habe sie das Haftübel in ausreichendem Maße verspürt.
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