Wirtschaftsbund stellt die Weichen für 2017

Gerüstet für 2017: Kurt Egger bringt den steirischen Wirtschaftsbund auf Kurs. | Foto: WB
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Der erste große Meilenstein für den steirischen Wirtschaftsbund steht im März 2017 an: "Gemeinsam mit Experten werden wir die Wachstumschancen der Steiermark im Rahmen einer großen Landeskonferenz im März herausfiltern", kündigt WB-Direktor Kurt Egger an. Um dann auch gleich inhaltlich die Stoßrichtung für 2017 vorzugeben: "Die Zeit der edlen Zurückhaltung ist auch für uns zu Ende. Wir werden in Zukunft noch klarer und direkter gegen jene eintreten, die mit ihren Belastungs- und Umverteilungsphantasien den Standort und die Leistungsträger, sowohl auf Arbeitgeber wie Arbeitnehmerseite, blockieren und schädigen."
Auch die Liebe zum Bundes-Koalitionspartner SPÖ ist erkaltet: "Die anfängliche Hoffnung, mit Christian Kern einen Menschen mit wirtschaftlichem Verständnis im Bundeskanzleramt sitzen zu haben, hat sich schnell zerschlagen", moniert Egger. Maschinen- und Vermögenssteuern seien sozialistische Retro-Ideen.

Egger fasst aus Sicht des steirischen Wirtschaftsbundes die wichtigsten Maßnahmen zusammen:

Flexibilisierung der Arbeitszeit: Arbeiten wenn Arbeit da ist, Anhebung der Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden.

Neuausrichtung der Regelungen für Arbeitslose: Zumutbarkeitbestimmungen entrümpeln, Sanktionen bei Arbeitsverweigerung verschärfen, Arbeiten muss sich lohnen

Bekämpfung des Fachkräftemangels: Statt Geld in AMS-Personal zu stecken sollen endlich die Maßnahmen für Qualifizierungen an die Anforderungen der Wirtschaft angepasst werden.

Investitionsfreibetrag einführen: Der Investitionsfreibetrag soll Unternehmern Anreize bieten, um rascher und in höherem Ausmaß in Wirtschaftsgüter, Maschinen, Betriebsausstattungen, etc. zu investieren.
Reduktion der Körperschaftssteuer auf 20 Prozent: Die Senkung der KöSt ist ein wesentliches Ziel, denn mit einer deutlichen Reduktion der Unternehmenssteuer in Österreich würde man ein weiteres wichtiges Signal für Investoren im In- und Ausland setzen.

Kumulationsprinzip abschaffen: Aufgrund von derzeit geltenden Mehrfach- bzw. Nebeneinanderbestrafungen im Verwaltungsstrafrecht können für die Wiederholung eines Delikts hohe Verwaltungsstrafen anfallen. Werden z.B. innerhalb derselben Lohnverrechnung mehrere gleiche Fehler begangen, soll dies künftig unter einen Straftatbestand subsumiert und nur mit einer Strafe abgegolten werden.

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