Langetal/Neustift
Bescheid für Auswilderung der Steinböcke fehlte!

Für die Auswilderung fehlte der offizielle Bescheid. | Foto: Kainz
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Unsere Geschichte über die Auswilderung von fünf jungen Steinböcken im Langetal bei Neustift könnte ein Nachspiel haben. Initiator Martin Knoflach weist Versäumnis von sich.

NEUSTIFT. Bei der Auswilderung von Steinböcken handelt es sich grundsätzlich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben. Wie sich nach unserer Berichterstattung herausstellte, ist das entsprechende Verfahren anhängig, aber noch nicht abgeschlossen! Mit anderen Worten wurden die fünf Jungtiere im Langetal ohne den nötigen Bescheid ausgesetzt.

Nicht alles komplett

Zwar waren bei der Auswilderung von der Grundbesitzerin über Vertreter der Bezirkshauptmannschaft und der Jägerschaft bis zu jenen vom Alpenzoo verschiedenste Stellen zugegen bzw. involviert. All das tut im Endeffekt aber nichts zur Sache, denn die Genehmigung fehlte eben.

Positive Vorzeichen reichen nicht aus

Das streitet der Organisator der Aktion, Martin Knoflach auch gar nicht ab. "Vielleicht haben wir etwas überhastet gehandelt", räumt der Neustifter ein. Er verweist aber zugleich darauf, dass ihm seitens der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht des Landes ein voraussichtlich positiver Bescheid in Aussicht gestellt worden sei. Das bestätigt Mitarbeiter Pascal Schedl, betont aber, dass dennoch unbedingt abgewartet hätte werden müssen, "bis man den Bescheid schriftlich in Händen hält".

Negative Stellungnahme vom Landesjägerverband

Es kommt noch dicker. Die Frist für die Anhörung endet erst mit dieser Woche. Dabei ist auch die Anhörung der Antragsteller (das waren die Grundbesitzer selbst) und weiterer Parteien wie etwa der Landwirtschaftskammer und des Jägerverbandes vorgesehen. Letzterer hat die Auswilderung in seiner Stellungnahme negativ beurteilt! Bezirksjägermeister Thomas Messner erklärt: "Laut Neuregelung im Tiroler Jagdgesetz gibt es klare Spielregeln für die Aussetzungen von Steinwild. Möglich sind sie entweder zu Forschungszwecken oder für den Erhalt der Population. Beides trifft nicht zu, darum mussten wir das ablehnen."

Laufendes Verfahren

Der Gschnitzer ergänzt: "Was das Land Tirol mit unserer Stellungnahme tut, zu der wir aufgefordert waren, steht auf einem anderen Blatt. Unsere Beurteilung erfolgte rein nach den Gesichtspunkten des Jagdgesetzes." Die Vorständin der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht, Anita Hofer informiert dazu, dass von der Behörde alles geprüft werde und unterstreicht: "Es handelt sich also jedenfalls um ein laufendes Verfahren."

Knoflach: "Beamte langsam"

Und genau das dauerte Knoflach schlicht zu lange: "Auswilderungen finden immer um diese Zeit statt. Das muss man jetzt machen. Wir können die Tiere nicht im Winter in den Schnee hineinstellen. Die positive Zusage hatten wir, damit ist der Fall für mich erledigt. Ein Mann, ein Wort." Knoflachs Vermutung, dass der Bescheid "wie sonst auch überall" nachgereicht werden könne, ist allerdings nicht richtig. "Wir sind nicht im Baurecht", entgegnet Schedl.

Penz: "Komisch war, dass es so schnell ging"

Einigermaßen erstaunt über die Neuigkeiten war auch Aufsichtsjäger Karl Penz aus Fulpmes: "Dass der Bescheid fehlte, wusste ich nicht. Im Vorfeld war ich nicht involviert. Mir kam schon komisch vor, dass alles so schnell ging. Aber wenn der Alpenzoo und alle die Papiere und alles dabeihaben, dachte ich mir natürlich auch, dass alles passt und rechtens ist."

Schlimmstenfalls droht ein Strafverfahren

So oder so – die vorliegenden Informationen über die stattgefundene Auswilderung werden nun vonseiten der Behörde geprüft und allenfalls an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren. Parallel dazu läuft unabhängig davon das Genehmigungsverfahren für die Auswilderung der Steinböcke weiter, die bereits freigelassen wurden.

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