Steinach/Gries/Obernberg
Streitgrund vor Gericht: Lichtseeweg

"Der Weg soll weg, aber das werden wir nicht einfach so hinnehmen", gab sich TVB-Obmann Kurt Hasenbacher bei Vollversammlung kämpferisch. | Foto: Kainz
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STEINACH/GRIES/OBERNBERG. Das Problem ist nicht neu, eine Lösung war schon greifbar nahe und jetzt gipfelt doch alles in einem Rechtsstreit. 

Seit die neue Kombibahn Hoher Turm im Gebiet der Steinacher Bergeralm fertig gestellt wurde, steigt das Aufkommen an Wanderern im Bereich Nösslachjoch beträchtlich. Ein beliebtes Ausflugsziel ist der Lichtsee. Von der Bergstation führen zwei Wege dorthin: Weg Nr. 42 schlängelt sich mehr oder weniger geradeaus und passiert mehrere Viehleger, also Plätze, wo sich das Weidevieh häufig aufhält. Weg Nr. 41 verläuft über den Egger Berg und fordert dem Wanderer mit zusätzlichen rund 150 Höhenmeter pro Strecke mehr Anstrengung und Zeitaufwand ab.

Wanderweg "umgeleitet"

Dementsprechend gering ist die Freude bei Manchen ob der Tatsache, dass die Grundbesitzer auch heuer wieder versuchten, Weg Nr. 42 auf Weg Nr. 41 "umzuleiten". Das nicht gerade mittels eines Appells an die Freiwilligkeit - bei Nichtkundigen wurde durchaus das Gefühl erweckt, Weg Nr. 42 sei gesperrt. "Da wurden Bodenmarkierungen entfernt, es gibt Zäune und graue Schilder, die natürlich nicht von uns stammen. Der Weg wurde martialisch zugemacht! Er soll eliminiert werden, obwohl er nachweislich seit rund 150 Jahren benützt wird! Das können wir so nicht hinnehmen, das Recht ist längst ersessen", ärgert sich TVB-Obmann Kurt Hasenbacher.

Weitere Kuhattacken befürchtet

Johann Strickner konnten wir für keine Stellungnahme erreichen, Thomas Scheiber wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Klar ist aber, dass die Grieser Bauern die Maßnahme aus Sorge vor Kuhattacken ergriffen haben. Solche gab es in dem Bereich bereits mehrfach! Die Eggerjochalm wird mit Mutterkühen und Pferden bestoßen. Gebietsbauernobmann Bgm. Alexander Woertz zur Sicht seiner Kollegen: "Einerseits ist eine zunehmende Zahl von Besuchern - oft noch mit Hund - auf der Alm, andererseits wollen die Leute Kuh und Kalb gemeinsam auf der Weide sehen. Eine schwierige Thematik." Ergo findet Woertz die aktuelle "Lösung" gut: "Weg Nr. 41 ist so ausgezäunt, dass Mensch und Tier sicher passieren können."

Besitzstörungsklage

Das ist jedoch nicht das Ende der Geschichte. Die Grundbesitzer erhoben heuer Besitzstörungsklage gegen den TVB Wipptal. "Dabei geht es aber nicht um die Frage des Rechtes, wie z.B. der Dienstbarkeiten, sondern ausschließlich um die vom TVB Wipptal im Juni 2020 begangenen Eingriffe in den Besitz meiner Mandanten. Im Jahre 2017 wurde nämlich der Weg 42 nicht von den Bauern zugemacht, indem Bodenmarkierungen entfernt und Schilder aufgestellt wurden, sondern vom TVB Wipptal", lässt Rechtsanwalt Johannes Roilo dazu wissen. Laut seinen Ausführungen hätte der TVB nun im Weidegebiet wieder neue Beschilderungen angebracht, Weidezäune durchschnitten und niedergelegt sowie einen Überstieg über den Weidezaun errichtet.

Persönliche Animositäten

Für Hasenbacher ändert das nichts daran, dass "trotzdem nur eines beabsichtigt wird": "Der Weg soll weg. Aber er wird nicht verschwinden, ob es ihnen passt, oder nicht! Das wäre im Hinblick auf mögliche Folgewirkungen übrigens auch ein Drama für ganz Tirol!" Die Gemeinde Gries tritt in dem Verfahren als Nebenintervenient auf. "Der Gemeinderat wird die Marschrichtung vorgeben", sagt Bgm. Karl Mühlsteiger und betont zugleich, dass er sich sehr gewünscht hätte, dass die Gemeinde schon früher in die Verhandlungen miteinbezogen worden wäre, anstatt jetzt in ein Gerichtsverfahren mit hineingezogen zu werden. Begehungen und Gespräche, um einen Ausweg aus Haftung & Co. zu finden, gab es im Vorfeld etliche. Und sie hätten auch schon fast einen versöhnlichen Kompromiss mit sich gebracht - mehr dazu im Zur-Sache-Kasten - hätten sich die Fronten eben nicht derart verhärtet. Die zweite Runde vor Gericht ist für 13. Jänner 2021 anberaumt.

Zur Sache

Der einzige, der in Sachen Lichtseeweg weder die eine noch die andere Seite vertritt, ist Helmut Gassebner, Leiter der Bezirkforstinspektion Steinach. Er versteht beide Parteien: "Die Bauern haben zurecht ein Problem, es kann aber nicht die Lösung sein, Wege abzusperren." Die BFI versucht, in Fällen wie diesem ausgleichend zu wirken und hat einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet: "Um die Sicherheit für die Wanderer zu verbessern und einen möglichst unbeeinträchtigten Weidebetrieb für die Almbewirtschafter zu gewährleisten, könnte der Wanderweg Nr. 42 in zwei Teilstrecken so verlegt werden, dass dieser nicht mehr durch die Viehleger, sondern oberhalb durch Gelände führt, wo sich das Weidevieh aufgrund der Zwergstrauchvegetation in der Regel nicht aufhält", erklärt Gassebner. Dieser Kompromiss liegt nach wie vor am Tisch und der TVB Wipptal wäre nach wie vor bereit, die Kosten für die Umsetzung des Projekts zu tragen.
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