Barrierefreiheit: Wann eine Klage droht und was jetzt ein Aufzug können muss
Ab 1. Jänner 2016 müssen körperlich beeinträchtigte Menschen ohne Hindernis in alle öffentlich zugänglichen Gebäude gelangen können. Betroffen sind davon in Österreich laut Statistik Austria rund 630.000 Personen, die dauerhaft (oder durch einen Unfall vorübergehend) körperlich behindert sind. Beschlossen wurde das Gesetz schon 2006, damit genug Zeit für den Umbau von beispielsweise Amtsgebäuden, Bahnhöfen, Schwimmbädern, Museen oder Restaurants bleibt. Für Bundesgebäude und Gebäude in Wien...