Ausnahmen für Kirchen
Corona-Verordnung laut VfGH gleichheitswidrig
Das Corona-bedingte Betretungsverbot im Zuge des Lockdowns im Herbst 2021 war gesetzwidrig, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun feststellte. Das betrifft allerdings nicht die Maßnahme selbst, sondern die Ausnahmen für Kirchen und Religionsgemeinschaften – diese seien "gleichheitswidrig" gewesen. ÖSTERREICH. Die entsprechende Corona-Verordnung wurde aufgrund eines Antrags mehrerer Kulturschaffender nochmals geprüft, nachdem ein bereits 2021 eingebrachter erster Antrag erfolglos blieb. Nun...