Verschärfungen und Lockerungen
Welche Corona-Regeln ab 22. Juli gelten
Nach den umfangreichen Lockerungen vom 1. Juli sind mit 22. Juli die nächsten Änderungen der Coronavirus-Maßnahmen in Kraft. Dieses Mal gibt es weitere Lockerungen, aber gleichzeitig gelten auch neue Verschärfungen.
ÖSTERREICH. Wegen des konstanten Anstiegs der Corona-Infektionen tagt heute indes auch die Corona-Taskforce. Dann wird über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Ausbreitung der Delta-Variante beraten. Welche Regeln nun ab heute wo gelten? Hier ein Überblick.
Was ändert sich für die Gastronomie?
Ab sofort entfällt die maximale Auslastungsgrenze von 75 Prozent. Demnach können Gastronomen wieder uneingeschränkt Gäste empfangen. Das gilt auch für die Nachtgastronomie. Das Contact-Tracing bleibt dennoch weiterhin aufrecht.
Was gilt in der Nachtgastronomie?
Auf die Nachtgastronomie kommen Verschärfungen zu. Die "3-G-Regel" wird durch verschärfte Auflagen ersetzt: Als Eintrittskarte gilt dann nur noch ein maximal 72 Stunden alter, negativer PCR-Test bzw. eine Impfung. Bei der Gültigkeit der Impfung gelten die Fristen wie bisher, d.h. die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem Stich für maximal 90 Tage und die Zweitimpfung für 270 Tage ab der Impfung.
Nachweis erst nach 2. Impfung
Bundesweit bereits beschlossen ist indes eine Änderung beim Impfnachweis. Demnach gilt man ab 15. August erst bei vollständiger Immunisierung als geimpft. Der Nachweis wird ab dem Tag der zweiten Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden, sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.
Gilt beim Zeltfest im Ort auch die 2-G-Regel?
Viel Verwirrung gab es um die Zeltfeste. Laut Verordnung gilt hier keine 2-G-Regel auch wenn Feiern das Ausmaß einer Disco annehmen. Da hier ohnehin eine behördliche Bewilligungspflicht bestehe, könnten Bezirksverwaltungsbehörden auf die jeweils aktuelle regionale, epidemiologische Lage Rücksicht nehmen und solche Veranstaltungen untersagen, heißt es in der rechtlichen Begründung.
Wo gilt noch die Maskenpflicht?
Seit 1. Juli kann man bereits auch indoor überall dort ganz auf Masken verzichten, wo "3G" gilt - also in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben (z.B. Fitnessstudios), Sportstätten und bei Veranstaltungen (mit mehr als 100 Personen). Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz muss weiterhin an Orten des täglichen Bedarfs – das betrifft etwa Apotheken, den Lebensmittelhandel, Banken, Post oder Verwaltungsbehörden – getragen werden, ebenso in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs.
Wien ist anders
Bundesweit fällt die Maskenpflicht im Handel, Museen und Bibliotheken. Nur Wien geht hier einen Sonderweg. Hier muss weiterhin ein MNS beim Einkauf in sämtlichen Geschäften getragen werden. Auch bei Indoor-Zusammenkünften, Kulturveranstaltungen oder im Kino bleibt die Maske oben.
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