Ab 25 Personen
3G-Regel gilt künftig auch bei Privatfeiern

Die Teilnehmer von solchen Events müssen den Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr für die Dauer des Aufenthalts bereithalten. | Foto: RMA
  • Die Teilnehmer von solchen Events müssen den Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr für die Dauer des Aufenthalts bereithalten.
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Am Mittwoch präsentierte die Regierung ihren neuen Stufen-Plan. Die kürzlich veröffentlichte Verordnung schreibt jetzt vor, dass auch bei privaten Feiern ab 25 Menschen die 3G-Regel zur Anwendung kommt.

ÖSTERREICH. Die neuen Corona-Maßnahmen zu Eindämmung der Infektionszahlen und den Hospitalisierungszahlen bauen auf einen 3-Stufenplan auf, der an die bundesweiten Auslastungen der Intensivstationen mit Corona-Patienten knüpft. Je nach „Prozenthürde“ (10,15,20) der Patienten, die Corona-bedingt die Intensivstationen füllen, sind eigene Maßnahmen angedacht.

So feiert die FFP2-Maske wieder ein Comeback oder Antigentests sind dann nur noch 24 Stunden gültig. Ab einer Belegung von 15 Prozent der Intensivbetten dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Nachtgastronomie und Veranstaltungen besuchen. Alle Details findest du HIER

Die Teilnehmer von solchen Events müssen den Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr für die Dauer des Aufenthalts bereithalten. | Foto: RMA
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Keine Garten-, bzw. Garagenparty ohne 3G mehr

Der neuen Verordnung zufolge gilt jetzt auch die 3G-Regel bei privaten Feiern ab 25 Menschen. "Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmern sind nur zulässig, wenn alle Teilnehmer einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen. Der Teilnehmer hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten." Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich sind davon ausgenommen, "mit Ausnahme von Zusammenkünften an Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie insbesondere in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen", heißt es. Das bedeutet: Bei Garten-Partys oder Treffen in der Garage mit mehr als 25 Teilnehmern sollten also alle entweder geimpft, getestet oder genesen sein.

Treffen und Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Die Teilnehmer müssen müssen entweder geimpft, getestet oder genesen sein und ihre Kontaktdaten angeben.

3G-Regel bei privaten Feiern ab 25 Personen -sinvoll?

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