Verlängerung fix
Neues Kurzarbeits-Modell ab Oktober
Das neue Kurzarbeitsmodell tritt mit 1. Oktober in Kraft und schließt damit nahtlos an das bisherige Modell an, das mit 30. September ausläuft. OÖ. Für Phase III der Kurzarbeit ist ein durchschnittliches Arbeitsvolumen von 30 bis 80 Prozent vorgesehen – weniger als 30 Prozent nur in Ausnahmefällen. Wie in Phase I und II muss der Arbeitgeber nur die anteiligen Kosten für die tatsächlich anfallende Arbeit tragen. Die Kosten für die entfallenen Arbeitsstunden werden durch die Kurzarbeitsbeihilfe...