Corona-Maßnahmen in Gastronomie und Sport
Eintragungslisten für Gäste

- Auch in der Gastronomie gibt es wieder verschärfte Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.
- Foto: panthermedia/norenko a. v.
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„Ein Sommer der Erholung und der Vorsicht“ kündigt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner an: Die oberösterreichischen Regelungen in Tourismus und Sport.
OÖ. Gesundheit und Sicherheit stehen im heurigen Tourismus- und Sport-Sommer im Mittelpunkt. Ab 9. Juli sollen erneut verstärkte Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, wie die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, umgesetzt werden. „Wir wollen uns und unsere Gäste schützen und wir wollen schlimmere Maßnahmen wie umfassende Schließungen – sowohl von Betrieben, als auch von Grenzen - verhindern“, sagt Landesrat Markus Achleitner.
„Gästelisten“ zum Eintragen
Beim sogenannten „Contact-Tracing“, also der Ermittlung von Kontaktpersonen Erkrankter, soll eine freiwillige Gästeregistrierung in der Gastronomie helfen. So werden in vielen Betrieben ab 9. Juli Eintragungslisten aufliegen. Die Daten (eine Kontaktperson pro Haushalt) dürfen lediglich an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeben werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden.

- Solche Eintragungslisten sollen in Gastronomiebetrieben aufliegen.
- Foto: Land OÖ
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Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich und den Tourismusverbänden, die Listen an die Betriebe ausgeben. „Ich appelliere an alle – sowohl Unternehmer, als auch Gäste – diese freiwillige Maßnahme zu unterstützen, denn sie verschafft uns im Falle einer Covid19-Infektion einen wichtigen Vorsprung beim Contact-Tracing“, wirbt Landesrat Markus Achleitner um Unterstützung.
Die Regelungen in der Gastronomie im Detail:
- In Gastronomie und Beherbergungsbetrieben gilt in drinnen und draußen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Gäste und Mitarbeiter.
- Der Mund-Nasen-Schutz darf in der Gastronomie bzw. gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben lediglich beim Sitzen am Tisch abgenommen werden.
- Bis zu zehn Erwachsene dürfen am Tisch sitzen, zuzüglich minderjährige Kinder.
Die Regelungen im Sport im Detail:
- In geschlossenen Sportstätten gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht – ausgenommen sind die Sportausübung selbst und die damit verbundene Körperpflege, wenn ein Abstand von mindestens einem Meter gewährleistet werden kann.
- Ausgenommen von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ist auch der Aufenthalt am zugewiesenen Trainingsgerät oder Trainingsplatz.
- Alle sonstigen Regelungen des Bundes für den Spielbetrieb bleiben aufrecht.



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