Polizei kontrolliert
25 Euro Strafe für Maskenverweigerer

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Der verpflichtende Mund- und Nasenschutz in allen öffentlich zugänglich Orten in geschlossenen Räumen in Oberösterreich gilt bis auf weiteres. Bei Verstößen kassiert die Polizei 25 Euro.
OÖ. Ab 9. Juli gelten in Oberösterreich verschärfte Bestimmungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus. Das Betreten von öffentlich zugänglichen Orten in geschlossenen Räumen ist nur noch mit einem Mund- und Nasenschutz erlaubt. Das betrifft insbesondere Kunden-, Besuchs- und Wartebereiche. Ein Verstoß wird mit einer Organstrafverfügung von 25 Euro geahndet. „Ich weiß, das Tragen der Maske ist nicht angenehm, aber so können wir uns schützen“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer.

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Unabhängig von dieser Oberösterreich-spezifischen Regelung gelten nach wie vor österreichweit die Abstandsbestimmungen an öffentlichen Orten: mindestens 1-Meter-Abstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.


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