Freizeitwohnsitzabgabe

Beiträge zum Thema Freizeitwohnsitzabgabe

Das FPÖ-Ansinnen wurde auch im Rathaus debattiert. | Foto: Kogler

Kitzbühel - Tirol - FPÖ-Antrag
"Gebührenverordnung, bei der sich niemand auskennt"

FPÖ-Antrag zur Evaluierung des Freizeitwohnsitzgesetzes und Leerstandsgesetzes keine Dringlichkeit zuerkannt. TIROL, KITZBÜHEL. Einem FPÖ-Antrag zur Evaluierung des Freizeitwohnsitzgesetzes und Leerstandsgesetzes wurde im Landtag die Dringlichkeit nicht zuerkannt (ÖVP, SPÖ, Grüne dagegen, FPÖ, NEOS, Liste Fritz dafür). "Somit wird der Antrag zur Evaluierung des Gesetzes erst im Februar-Landtag behandelt. Das heißt, dass die Gemeinden aktuell gezwungen sind, eine Gebührenverordnung zu...

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Beschluss im Rathaus zu zwei Abgaben. | Foto: Kogler

Kitzbühel - Gemeinderat - Abgaben
Höchstsätze bei Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Gemeinderat beschloss Höchstsätze bei Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe; Aufforderung an das Land zur Gesetzesnovelle. KITZBÜHEL. Durch die Anpassung der Sätze für die Freizeitwohnsitzabgabe (seit 1. 1. 2020) und die die Einführung der Leerstandsabgabe (ab 1. 1. 2023) durch das Land Tirol musste auch der Kitzbüheler Gemeinderat die Abgabenhöhe bzw. die Verordnung neu beschließen. Nach längerer Debatte wurden jeweils die Höchstsätze für beide Abgaben beschlossen (einstimmig bzw....

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Der Kramsacher Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung die Senkung der Freizeitwohnsitzabgabe. (Archivbild) | Foto: Barbara Fluckinger
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Gemeinderat
Kramsach beschließt Senkung von Freizeitwohnsitzabgabe

Gemeinderatssitzung: Freizeitwohnsitzabgabe in Kramsach von Höchstsatz auf 70 Prozent gesenkt. Volksschul-Projekt soll über Architektenwettbewerb vergeben werden KRAMSACH. Die Gemeinde Kramsach erhebt künftig anstatt des höchstmöglichen Betrags bei der Freizeitwohnsitzabgabe "nur" mehr 70 Prozent des Betrags, das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, den 21. November so beschlossen. Der Auslöser: Die Gemeinde hatte ein Gerichtsverfahren anhängig, da sie bei der Freizeitwohnsitzabgabe...

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Antrag der NEOS im Gemeinderat abgelehnt. | Foto: Kogler

Kirchberg - NEOS-Antrag
Abgaben werden nicht abgeändert

Abänderungsantrag der NEOS zu Abgaben wurde im Gemeinderat abgelehnt. KIRCHERG. Für den Beschluss der Leerstands- und Freizeitwohnsitzabgabe brachten Ersatz-GR Rainer Möllinger für die NEOS Kirchberg einen Abänderungsantrag im Gemeinderat ein. NEOS strebten bei diesen beiden Abgaben die Höchstsätze an, da für die Gemeinde dadurch auch Kosten entstehen. „Die Freizeitwohnsitzabgabe ermöglicht Einnahmen zur Deckung der Kosten für Infrastruktur, Verwaltungspersonal und zusätzliche Rechtsberatung...

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Bericht im Gemeinderat zur Freizeitwohnsitzabgabe. | Foto: Gemeinde

Fieberbrunn - Gemeinderat
Prüfungen bei den Freizeitwohnsitzen

FIEBERBRUNN (niko). Im Februar-Gemeinderat berichtete Bgm. Walter Astner, dass die  Schreiben bezüglich der Freizeitwohnsitzabgabe an die Betroffenen versendet wurden. "Von den 95 genehmigten Freizeitwohnsitzen haben laut unseren Erhebungen nur rund 40 Eigentümer einen tatsächlich genutzten Freizeitwohnsitz; damit liegt die Quote der genutzten und genehmigten Freizeitwohnsitze im Verhältnis zur Wohnungszahl nur bei ca. 2 %. Die ersten Verfahren von illegalen Freizeitwohnsitzen sind in...

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GR-Beschluss in Aurach. | Foto: Gemeinde

Aurach - Freizeitwohnsitzabgabe
Höchstsätze auch in Aurach beschlossen

AURACH. Auch im Auracher Gemeinderat wurde die Höhe der neuen Freizeitwohnsitzabgabe (ab 1. Jänner, wir berichteten mehrfach) beschlossen. Wie in Kitzbühel und weiteren Nachbargemeinden wurden die Höchstsätze fixiert (von 240 € bis 30 m2 Nutzfläche bis 2.200 € ab 250 m2 Nutzfläche.

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GR-Beschluss in Waidring. | Foto: Gemeinde

Waidring - Freizeitwohnsitzabgabe
Neue Abgabe auch in Waidring fixiert

WAIDRING. Auch der Waidringer Gemeinderat hat die Höhe der neuen, vom Land Tirol beschlossenen, Freizeitwohnsitzabgabe festgelegt. Je nach Wohnnutzfläche sind jährlich zwischen 168 Euro (bis 30 m2) gestaffelt bis 1.540 Euro (über 250 m2) zu entrichten. Die Abgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. Der Abgabepflichtige hat diese selbst zu berechnen und bis 30. April jeden Jahres (erstmals 2020) an die Gemeinde zu zahlen. Die Nutzfläche ergibt sich aus em Bescheid über die Anmeldung eines...

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Abgabe im Reither Gemeinderat beschlossen. | Foto: Gemeinde

Reith - Freizeitwohnsitzabgabe
Auch in Reith werden die Höchstsätze gelten

Gemeinderatsbeschluss über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe. REITH (niko). Nachdem man den Beschluss im September vertagt hatte, wurde im Reihter Gemeinderat im Oktober der Beschluss zur Erlassung einer Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen, nachdem man sich mit den Nachbargemeinden besprochen hatte. Dabei wurde eine einheitliche Vorgehensweise akkordiert, womit auch für Reith der vom Land vorgegebene Höchstsatz beschlossen wurde (11 Ja, 1 Enth., 1 Nein). Die Abgabe...

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Zwischen 234 und 1.870 Euro wird künftig für einen Freizeitwohnsitz jährlich zu zahlen sein. | Foto: Kogler

St. Johann - Freizeitwohnsitzabgabe
85 % des Höchstsatzes in St. Johann bei Freizeitwohnsitzabgabe

St. Johanner Gemeinderat debattierte und beschloss einstimmig neue Verordnung. ST. JOHANN (niko). Wie bereits in anderen Bezirksgemeinden wurde nun auch in St. Johann der Gemeinderatsbeschluss (einstimmig) zur Freizeitwohnsitzabgabenverordnung beschlossen. Die Abgabe wird ab 2020 pro Freizeitwohnsitz je nach Größe der Nutzfläche zwischen 294 Euro (bis 30 m2) und 1.870 € (ab 250 m2) jährlich betragen. Das sind jeweils 85 Prozent von den vom Land vorgegebenen Höchstsätzen. In den...

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Die Freizeitwohnsitzabgabe (vorgeschrieben ab 2020) wurde im Kitzbüheler Gemeinderat beschlossen. | Foto: Kogler

Kitzbühel - Freizeitwohnsitzabgabe
Kitzbühel beschließt Höchstsätze bei Freizeitwohnsitzabgabe

Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss; Abgabe 240 bis 2.200 € pro Quadratmeter. KITZBÜHEL (niko). Ab Jänner 2020 werden (legale) Freizeitwohnsitze besteuert. Der Landtag hat im Mai das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz beschlossen. Freizeitwohnsitz-Nutzer müssen demnach die Abgabe selbst bemessen und zahlen. Die Abgabe wird zusätzlich zur bestehenden Tourismusabgabe fällig. Vom Land ist je nach Größe der Nutzfläche des Objekts eine Bandbreite von 100 bis 2.200 Euro pro Quadratmeter (bis 30 m2,...

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