Kitzbühel - Freizeitwohnsitzabgabe
Kitzbühel beschließt Höchstsätze bei Freizeitwohnsitzabgabe

Die Freizeitwohnsitzabgabe (vorgeschrieben ab 2020) wurde im Kitzbüheler Gemeinderat beschlossen. | Foto: Kogler
  • Die Freizeitwohnsitzabgabe (vorgeschrieben ab 2020) wurde im Kitzbüheler Gemeinderat beschlossen.
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Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss; Abgabe 240 bis 2.200 € pro Quadratmeter.

KITZBÜHEL (niko). Ab Jänner 2020 werden (legale) Freizeitwohnsitze besteuert. Der Landtag hat im Mai das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz beschlossen. Freizeitwohnsitz-Nutzer müssen demnach die Abgabe selbst bemessen und zahlen. Die Abgabe wird zusätzlich zur bestehenden Tourismusabgabe fällig. Vom Land ist je nach Größe der Nutzfläche des Objekts eine Bandbreite von 100 bis 2.200 Euro pro Quadratmeter (bis 30 m2, über 250 m2) vorgegeben; die Gemeinden, die die Bandbreite ihrer örtlichen Abgabe festsetzen müssen, können auch den Verkehrswert in ihre Festsetzung einbeziehen.

Der Gemeinderat Kitzbühel hat für die Stadtgemeinde die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe mit 240 Euro (bis 30 m2) und dann gestaffelt je nach Nutzflächenausmaß bis 2.200 Euro (ab 2502) einstimmig beschlossen. "Durch die hohen Verkehrswerte bei Immobilien in unserer Gemeinde sind die Abgaben-Höchstwerte sicher gerechtfertigt", so Bgm. Klaus Winkler.

Von einigen Mandataren wurde das Landesgesetz kritisiert: Örtliche Begebenheiten würden zu wenig berücksichtigt, etwa bei der Nutzfläche, die bei vielen Objekten in Kitzbühel weit über dem Durchschnitt lägen, was die Möglichkeit von höheren Abgaben rechtfertigen würde. Es solle an das Land die Anregung gehen, die Bandbreite der Sätze nach oben zu korrigieren. GF Manfred Filzer (UK) forderte auch die "volle Härte" und schärfere Kontrollen bei illegalen Freizeitwohnsitzen ein.

In Kitzbühel gibt es aktuell 1.274 gemeldete Freizeitwohnsitze (Quote 17,65 %). "Alle Zweitwohnsitzler werden von uns kontaktiert; sie müssen dann eine Erklärung abgeben, wie sie den Wohnsitz nutzen; die Nutzung ist entscheidend für die zu entrichtende Abgabe", so Bgm. Winkler.

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