Kitzbühel - Tirol - FPÖ-Antrag
"Gebührenverordnung, bei der sich niemand auskennt"

Das FPÖ-Ansinnen wurde auch im Rathaus debattiert. | Foto: Kogler
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FPÖ-Antrag zur Evaluierung des Freizeitwohnsitzgesetzes und Leerstandsgesetzes keine Dringlichkeit zuerkannt.

TIROL, KITZBÜHEL. Einem FPÖ-Antrag zur Evaluierung des Freizeitwohnsitzgesetzes und Leerstandsgesetzes wurde im Landtag die Dringlichkeit nicht zuerkannt (ÖVP, SPÖ, Grüne dagegen, FPÖ, NEOS, Liste Fritz dafür).

"Somit wird der Antrag zur Evaluierung des Gesetzes erst im Februar-Landtag behandelt. Das heißt, dass die Gemeinden aktuell gezwungen sind, eine Gebührenverordnung zu beschließen, bei der sich – einfach gesagt – kein Mensch auskennt",

beklagt LA Alexander Gamper, der das Anliegen bereits im Kitzbüheler Gemeinderat zur Debatte gestellt hatte und für den genannten Antrag auch Unterstützung bekam (wir berichteten). Die Dringlichkeit begründet Gamper, da die Gemeinden aufgefordert wurden, bis Jahresende die Vorschreibungen für beide Gesetze für 2023 zu beschließen.

Der Antrag

Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert,

"das Gesetz zur Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe und einer Leerstandsabgabe auf ihre Umsetzbarkeit im Vollzug zu überprüfen sowie die Abschnitte 1 und 2 des Gesetzes so abzuändern, sodass die Freizeitwohnsitzabgabe und die Leerstandsabgabe als eigenständige Abgabe betrachtet werden kann.“

Gamper bzw. die FPÖ fordern, dass die Gemeinden die Gebühren getrennt abstimmen oder auch davon Abstand nehmen können.

"Es gibt Gemeinden, die keine der Abgaben will, und das ist auch zu akzeptieren, da es ohnehin eine Gemeindeabgabe ist, und die Gemeinde selber entscheiden soll, was sie will",

so der Abgeordnete. Zudem hätten die Gemeinden kein greifbares Instrument zur Kontrolle in der Hand.

"Die Ausnahmeregelungen sind derart schwammig formuliert, hier braucht es weniger und konkretere Anhaltspunkte. Ein Gesetz muss auch kontrolliert und geahndet werden können. Hier jedoch wurde den Gemeinden ein Gesetz übergeben, das inhaltlich nicht zu Ende gedacht wurde. Aus diesem Grund braucht es dazu eine Überarbeitung und Aussetzung zur vorgeschriebenen Beschlussfassung in den Gemeinden."

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