Jugendschutz

Beiträge zum Thema Jugendschutz

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können so lange ausbleiben wie sie wollen, sofern sie die Zustimmung der Eltern haben. | Foto: pressmaster - Fotolia

Jugendschutz
Die eigenen Grenzen beim Ausgehen kennen

Die Hauptsaison der Feste ist zwar vorbei, aber daheim bleiben muss man deswegen noch lange nicht. Um unbeschwert ausgehen zu können, ist es von Vorteil, die eigenen gesetzlichen Grenzen zu kennen. GRIESKIRCHEN, EFERDING. Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass Jugendliche unter 14 Jahren bis 22 Uhr ohne Aufsichtsperson ausbleiben dürfen, 14- und 15-jährige bereits bis 24 Uhr. Für Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind, gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr. Dieses Gesetz gilt für alle...

  • Grieskirchen & Eferding
  • Sarah Pramendorfer
Bei Festen, wie hier der Mostkost in Niederthalheim, steht der Spaß im Vordergrund. Am Nachhauseweg sollte man sich den Anwohnern zuliebe aber gesittet verhalten. | Foto: Helmut Klein

Jugendschutz
"Beim Jugendschutz muss man Fingerspitzengefühl beweisen"

Die Polizei stellt der Jugend im Bezirk ein gutes Zeugnis aus. Schwarze Schafe gibt es aber überall. BEZIRK VÖCKLABRUCK(ms). Die kalte Jahreszeit geht zu Ende. Mit den wärmeren Temperaturen und den anstehenden Schulferien finden auch wieder Outdoor-Partys und Feste statt. "Der Jugendschutz läuft im Bezirk Vöcklabruck sehr gut. Mit den Jugendlichen haben wir keine großen Probleme", erklärt Kurt Mayrhofer, Einsatzreferent am Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. Damit das auch so bleibt, schadet es...

  • Vöcklabruck
  • Matthias Staudinger
Alkoholische Getränke wie Bier dürfen Jugendliche in Oberösterreich ab dem 16. Lebensjahr konsumieren. | Foto: Kzenon/Fotolia

Festlzeit: Jugendschutz im Fokus

Polizei ruft besonders Bestimmungen für Alkoholkonsum in Erinnerung BEZIRK. Die Festlzeit ist voll angelaufen. Damit Jugendliche diese auch unbeschwert genießen können, ruft die Polizei die wichtigsten oö. Jugendschutzbestimmungen wieder in Erinnerung. Alkohol darf ab 16 Jahren getrunken werden, sofern dieser nicht hochprozentig ist. Also Bier und Wein. Gebrannte alkoholische Getränke wie Schnaps und Vodka, aber auch Liköre, Mixgetränke sowie Alkopops dürfen erst ab 18 Jahren konsumiert werden....

  • Vöcklabruck
  • Alfred Jungwirth

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