Jugendschutz
Die eigenen Grenzen beim Ausgehen kennen
Die Hauptsaison der Feste ist zwar vorbei, aber daheim bleiben muss man deswegen noch lange nicht. Um unbeschwert ausgehen zu können, ist es von Vorteil, die eigenen gesetzlichen Grenzen zu kennen. GRIESKIRCHEN, EFERDING. Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass Jugendliche unter 14 Jahren bis 22 Uhr ohne Aufsichtsperson ausbleiben dürfen, 14- und 15-jährige bereits bis 24 Uhr. Für Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind, gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr. Dieses Gesetz gilt für alle...