Inkassofirma
"Zupf di"-Geschäftsmodell laut OGH-Urteil nicht gestattet
Laut einem OGH-Urteil darf die umstrittene Inkassofirma "Zupf di" keine kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen an Falschparker schicken. Mit dem Geschäftsmodell ist wohl jetzt Schluss. WIEN. "Wir schützen Ihren Besitz! Privatparkplatz verstellt? Zufahrt blockiert? Kostenlos Bewachung auftragen und 200 Euro Provision sichern" - so steht es auf der Website des Teams "Zupf di". Die Rede ist von Juristinnen und Juristen, Spezialistinnen und Spezialisten sowie externen Partner-Rechtsanwälte,...