Inkassofirma
"Zupf di"-Geschäftsmodell laut OGH-Urteil nicht gestattet
Laut einem OGH-Urteil darf die umstrittene Inkassofirma "Zupf di" keine kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen an Falschparker schicken. Mit dem Geschäftsmodell ist wohl jetzt Schluss.
WIEN. "Wir schützen Ihren Besitz! Privatparkplatz verstellt? Zufahrt blockiert? Kostenlos Bewachung auftragen und 200 Euro Provision sichern" - so steht es auf der Website des Teams "Zupf di". Die Rede ist von Juristinnen und Juristen, Spezialistinnen und Spezialisten sowie externen Partner-Rechtsanwälte, welche es sich laut Website "zum Ziel gesetzt haben, den Schutz des eigenen Besitzes für jedermann sofort, modern und ohne Kostenrisiko möglich zu machen".
Was ist damit gemeint? Automatisch erhebt das Team Halterdaten des Falschparkers und übermittelt an diesen in der Folge eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich dieser zur Abwendung einer gerichtlichen Klage, zukünftig keine Besitzstörungen zu begehen sowie für gegenständlichen als auch jeden zukünftigen Verstoß hiergegen einen Pauschalbetrag zu bezahlen. Heißt: Man zahlt einen Pauschalbetrag und man muss keine Sorgen vor einer Klage haben.
Mit dem Geschäftsmodell ist wohl jetzt Schluss. Wie "Heute.at" und "Krone.at" am Freitag berichten, habe der Oberste Gerichtshof (OGH) nun beschlossen, dass es "Zupf di" ab sofort nicht mehr gestattet sei, Aufforderungsschreiben an potenzielle Besitzstörer im Auftrag Dritter zu versenden. Eine Anwaltskanzlei habe gegen "Zupf di" geklagt.
399 Euro bei Unterschrift fällig
Mit der Entscheidung dürften "Besitzstörer" nicht mehr zur Abgabe von Unterlassungserklärungen sowie zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden. Ebenso seien auch Vergleichsangebote für das Absehen von der Einbringung einer Besitzstörungsklage nicht mehr gestattet.
In der Vergangenheit berichteten mehrere Medien über Fälle, bei denen Falschparker bei einer Besitzstörungsklage mit 1.000 Euro Verfahrenskosten rechnen müssten. Jedoch wenn man eine Unterlassungserklärung unterzeichne, seien jeweils nur rund 400 Euro an die Firma fällig.
"Die 400 Euro sind unsererseits ein festgesetzter Betrag zum Klageverzicht. Der so eingenommen wird, dass ein Teil unsere Entschädigung ist – wir müssen uns selbstverständlich wirtschaftlich finanzieren. Auf der anderen Seite werden 50 Prozent davon als Aufwandsentschädigung an den entsprechenden Besitzgestörten ausgezahlt", erklärte "Zupf di"-Geschäftsführer Stefan S. gegenüber "ORF Wien" im Mai vergangenen Jahres.
Laut den Berichten funktioniert die Kontakt-Telefonnummer des Unternehmens nicht mehr, jedoch existiert noch immer die Website. Im Impressum ist jetzt die Rede vom Firmensitz in London.
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