Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Zukunft selbst bestimmen
Kann ich jetzt schon bestimmen, was für den Fall geschehen soll, dass ich nicht mehr in der Lage bin, eigenständige Entscheidungen zu treffen? TIROL. In einer Vorsorgevollmacht kann man bereits vor einer Erkrankung wie beispielsweise Demenz bestimmen, wer, wenn man einmal nicht mehr entscheidungsfähig sein sollte, persönliche Angelegenheiten wie zB Erledigungen bei der Bank oder Wohnungs- und Versicherungsangelegenheiten übernehmen kann. Erst wenn der Vorsorgefall eingetreten ist, wird die...