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Auf's Recht geschaut
Fälschlich beschuldigt – was soll ich tun?

Sie werden fälschlicherweise beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? RA MMag. Simon Kapferer erklärt, wieso Sie in einer solchen Situation sofort handeln sollten und welche Rechte Ihnen in einer solchen Situation zustehen.

TIROL. In einem solchen Fall sollten Sie umgehend handeln, indem Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kontaktieren, die/der auf Strafrecht spezialisiert ist – also eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Verfahrens kompetent vertreten sind und Ihre Rechte geschützt werden.

Grundlegende Rechte

In einem Strafverfahren stehen Ihnen drei grundlegende Rechte zu. Zum einen haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen – auch unmittelbar vor einer Beschuldigten-Vernehmung. Zum anderen haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern – und zwar jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Es kann Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden, sollten Sie von diesem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, einen Verteidiger beizuziehen. Unabhängig von diesen drei Grundrechten steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, jederzeit Beweise beizubringen oder die Einholung von Beweisen zu beantragen.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beiziehen

Da die meisten Menschen es nicht gewöhnt sind, vor der Polizei auszusagen und auch nicht polizeiliche Protokolle lesen, sollten Sie keine Aussage vor der Polizei ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätigen. Es empfiehlt sich daher jedenfalls, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beizuziehen, die/der auf Strafrecht spezialisiert ist. Diese können – nach Einholung des Aktes – den gesamten Sachverhalt mit Ihnen besprechen und die beste Vorgehensweise festlegen.

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