Auf's Recht geschaut
Schaden durch ärztlichen Fehler?
Was passiert eigentlich, wenn mir durch einen ärztlichen Fehler ein Schaden entsteht? RA MMag. Markus Sandtner klärt auf, wann Sie in so einem Fall Recht auf Schadenersatz haben.
TIROL. Sollte Ihnen durch einen ärztlichen Fehler ein Schaden entstehen, haben Sie das Recht auf Schadenersatz. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die solche Schadensersatzansprüche abdeckt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen durch einen ärztlichen Fehler ein Schaden entstanden ist, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat suchen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, mit dem Tätigkeitsgebiet Ärztehaftpflicht oder Medizinrecht, kann Ihre Situation einschätzen und Sie über Ihre Rechte aufklären.
Außergerichtliche Einigung
In den meisten Fällen wird versucht, den Schaden außergerichtlich zu regeln, indem eine Einigung mit der Ärztehaftpflichtversicherung erzielt wird. Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder die Schuldfrage strittig ist, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Im Gerichtsverfahren muss nachgewiesen werden, dass der ärztliche Fehler zu Ihrem Schaden geführt hat und dass der Arzt oder das medizinische Personal eine Pflichtverletzung begangen hat. Dies kann ein komplexer Prozess sein, der medizinische und rechtliche Fachkenntnisse erfordert. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann Sie durch den Prozess begleiten, Ihre Rechte verteidigen und Ihnen dabei helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
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