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Die Tiroler Rechtsanwälte
Ist Ihr Testament gültig? – Stolpersteine beim Vererben

Rechtsanwalt Mag. Stefano Santagata erklärt die häufigsten Fehler, die beim Verfassen des Testaments gemacht werden.
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  • Rechtsanwalt Mag. Stefano Santagata erklärt die häufigsten Fehler, die beim Verfassen des Testaments gemacht werden.
  • hochgeladen von Stephanie Kapferer

Das Verfassen eines Testaments ohne Beiziehung eines Juristen ist möglich, aber möglichst zu vermeiden. Der Kitzbüheler Rechtsanwalt Mag. Stefano Santagata erklärt warum und schildert, wo sich häufig Fehler einschleichen.

Ungültige Testamente, ein heißes Thema?

Wenn Formvorschriften nicht eingehalten werden, ist ein Testament unwirksam. Besonders laienhafte Testamente verursachen dabei Probleme. Gerade im vergangenen Jänner hat der Oberste Gerichtshof ein am PC verfasstes Testament für ungültig erklärt, weil die Blätter der letztwilligen Verfügung nicht fest zusammengebunden waren (2Ob143/19x, RA Mag. Santagata am Verfahren beteiligt). Bei Testamenten werden Fehler oft erst dann entdeckt, wenn sie nicht mehr korrigierbar sind, und zwar nach dem Tod des Testamentserrichters. Es ist daher immer ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Errichtung oder Überprüfung eines Testaments zu beauftragen.

Was ist der häufigste Irrglaube?

Häufig glauben Ehegatten ohne Kinder, dass beim Tod des Einen der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen gesetzlich erbt und daher ein Testament „überflüssig“ sei; das ist jedoch nur der Fall, wenn beide Eltern des verstorbenen Ehegatten nicht mehr am Leben sind. Auch beim Lebensgefährten-Erbrecht treten oft Missverständnisse auf.

RA Santagata, Sie sind auch Avvocato (italienischer Anwalt): Gibt es große Unterschiede zwischen den erbrechtlichen Vorschriften der einzelnen Staaten?

Ja, in der Tat. Prinzipiell gilt das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zum Todeszeitpunkt seinen Wohnsitz hatte, was oft zu ungewollten Folgen führt. Es gibt wesentliche Differenzen zwischen dem österreichischen und dem italienischen Erbrecht, z. B. hinsichtlich der pflichtteilsberechtigten Personen und der Erbquoten. Dies gilt auch für andere Staaten; in Tirol bestehen oft Anknüpfungen zum deutschen Erbrecht, da sich zahlreiche deutsche Staatsbürger hier niedergelassen haben.

Kann man diesbezüglich vorsorgen, gerade bei einem Verzug ins Ausland?

Ja, es besteht die Möglichkeit, im Testament eine Rechtswahl zu treffen und damit das anzuwendende Erbrecht zu bestimmen; man kann z. B. die Anwendung des Rechtes jenes Staates, dessen Staatsangehöriger man ist, wählen.

Ein abschließender Tipp?

Lassen Sie Ihr Testament von einem im Erbrecht versierten Rechtsanwalt verfassen und im Testamentsregister registrieren. Ein Rechtsanwalt verwahrt auch gerne Ihr Testament. Weiterführende Informationen dazu unter: www.rechtsanwaelte.at

Foto: Pixabay

Patientenverfügung und Testament: Unbedingt registrieren lassen!

Viele Menschen möchten Anordnungen treffen für den Fall einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung oder des Ablebens, etwa in Form einer Patientenverfügung und/oder einer letztwilligen Verfügung, besser bekannt als Testament. Im Bedarfsfall ist beides oft nicht sofort verfügbar oder sogar unauffindbar. Damit das nicht passiert, haben Österreichs Rechtsanwälte ein Patientenverfügungs- und Testamentsregister eingerichtet. Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können Informationen zu Testamenten, Vereinbarungen oder Erbverzichte erfasst und diese so leichter gefunden werden. Im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte wiederum kann neben Informationen zur Patientenverfügung auch eine Kopie des Dokuments gespeichert werden. Krankenhäuser können so im Notfall die Patientenverfügung einsehen und die notwendigen Schritte setzen. Brauchen Sie Hilfe bei einer Patientenverfügung oder einem Testament? Die Tiroler Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne bei der Errichtung und der Registrierung.

Die Tiroler Rechtsanwälte – erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger

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