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Die Tiroler Rechtsanwälte
Expertentipp: Was kann ich bei Baumängeln tun?

Mag. Martin J. Moser ist Rechtsanwalt in Innsbruck und beantwortet ihre Fragen unter office@moser-anwalt.at 
 | Foto: M. Moser
  • Mag. Martin J. Moser ist Rechtsanwalt in Innsbruck und beantwortet ihre Fragen unter office@moser-anwalt.at
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INNSBRUCK (sk). Viele Häuslbauer werden sich mit diesem Thema zwangsläufig schon auseinandergesetzt haben müssen: Baumängel auf der eigenen Baustelle. Was in dieser Situation zu tun ist, erklärt Rechtsanwalt Martin J. Moser.

„Wie kann ich Probleme bei Auftreten von Mängeln und Schäden auf meiner Baustelle oder bei der Sanierung lösen?“

Das rechtzeitige Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt sichert Ansprüche, wenn Mängel auftreten. Betroffen sind häufig Wärmedämmung, Fenster, Türen, Haustechnik, Raumklima bis hin zu Schimmelbildung, Rissbildung uvma.. Manche Bauherren scheuen die Geltendmachung von Mängeln aus Unsicherheit über die Folgen. Dadurch können aber enorme Folgeschäden auftreten, die bei raschem Expertenrat vermeidbar gewesen sind.

Der versierte Bauanwalt kann auch bereits in einem frühen Stadium, dh. wenn die Beteiligten noch nicht die Nerven weggeworfen haben und ein Handwerker seinen Werklohn einklagen muß, weil ein Bauherr nichts mehr zahlen möchte, wertvolle Hilfe leisten.

Grundregeln: für Bauleistung und Sanierung sind mehrere (kostenlose) Angebote einzuholen, bei grösseren Vorhaben sollte der Angebotsvergleich auf Basis einer von einem Techniker ausgearbeiteten Vergleichsgrundlage (Ausschreibung) erfolgen.
Schon vor Auftrag an den Handwerker rechtliche Absicherungsmöglichkeiten nutzen, welche bei richtiger und rechtzeitiger Formulierung Probleme und Geldverlust für die Bauherren vermeiden.

Beweise dokumentieren

Sicherung von Mangel- und Schadenbeweisen (Foto, Video, Notizen) frei nach dem alten Prinzip „Wer schreibt, der bleibt!“. Dieses gilt auch dann, wenn man überlegt, Aufträge per Handschlag zu vergeben, wozu grundsätzlich nicht geraten werden kann. In jedem Fall sitzt immer der am längeren Ast, der beweisen kann, was er behauptet – was beim mündlichen Vertrag schwer ist!
Notfalls erzielt man bei Problemen bei Bau und Sanierung mit rechtzeitig eingeholten Privatgutachten oder auch gerichtlichen Befundaufnahmen rasch und effizient Bereitschaft zur Einigung. In jedem Fall sollte aber auf die rechtliche Begleitung durch einen mit der Baupraxis vertrauten Rechtsbeistand nicht verzichtet werden.

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