Tiroler Rechtsanwälte
Auf's Recht g'schaut: Pfusch kann teuer kommen!
TIROL. Reparaturen im Eigenheim werden gerne von einem Bekannten erledigt, man will sich ja schließlich Geld sparen. Doch wer haftet bei einem Folgeschaden? Schließlich wurden die Arbeiten nicht von einer Firma durchgeführt. Was Sie berücksichtigen sollten, erfahren Sie im Beitrag sowie im Video.
Im folgenden Video erklärt Rechtsanwältin Dr. Miriam Obristhofer, wie die Rechtslage in solchen Fällen aussieht und was es zu beachten gilt:
Da es sich bei dem Bekannten nicht um ein nach der Gewerbeordnung berechtigten Unternehmen handelt, würden diese Installationsarbeiten als "Pfusch" eingestuft. Wird diese Tätigkeit unselbstständig und ohne Meldung an das Finanzamt durchgeführt, spricht man von sogenannter "Schwarzarbeit". Daher können hohe Verwaltungsstrafen für Sie, als AuftraggeberIn zukommen. Teuer wird es vor allem bei Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Würde der Bekannte zum Beispiel verunfallen, kann die Krankenkasse von Ihnen Behandlungskosten einfordern. Da "Pfuscher" über keine Haftpflichtversicherung verfügen, gestaltet sich die Durchsetzung von von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen schwierig. Bei einem allfälligen Wasserschaden bleiben Sie als AuftraggeberIn höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Beachten Sie auch, dass ein solcher Wasserschaden auch andere Wohnungen betreffen kann.
Sprechen Sie daher mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt bevor Sie mit Sanierungsarbeiten in Ihrem Eigenheim beginnen.
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