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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Zukunft selbst bestimmen

Anwältin Frau Dr. Kristina Gruber-Mariacher informiert. | Foto: Christof Gaggl
  • Anwältin Frau Dr. Kristina Gruber-Mariacher informiert.
  • Foto: Christof Gaggl
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Kann ich jetzt schon bestimmen, was für den Fall geschehen soll, dass ich nicht mehr in der Lage bin, eigenständige Entscheidungen zu treffen?

TIROL. In einer Vorsorgevollmacht kann man bereits vor einer Erkrankung wie beispielsweise Demenz bestimmen, wer, wenn man einmal nicht mehr entscheidungsfähig sein sollte, persönliche Angelegenheiten wie zB Erledigungen bei der Bank oder Wohnungs- und Versicherungsangelegenheiten übernehmen kann. Erst wenn der Vorsorgefall eingetreten ist, wird die Vollmacht wirksam. Der Zeitpunkt, ab dem man nicht mehr selbst entscheiden kann, wird von einem Arzt festgestellt und im Österreichischen Vertretungsverzeichnis registriert. Erst ab Eintragung erhält der Bevollmächtigte eine Vertretungsurkunde, mit der er für den Vollmachtgeber tätig werden kann.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann, jederzeit von einem Rechtsanwalt/in, einem Notar/in oder bei einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Vertretungsverzeichnis registriert werden. Sie gilt auf unbeschränkte Zeit und kann jederzeit widerrufen werden. Zur Vertretung kann jede volljährige Person ausgewählt werden, mit Ausnahme der eigenen Pflegeperson. Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind abhängig vom Umfang und Zeitaufwand. Als Richtwert für die Erstellung kann man netto € 120,00 bis € 300,00 ansehen. Die Kosten für die Registrierung im österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis belaufen sich derzeit auf netto € 23,00.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann eine bestimmte medizinische Behandlung (beispielsweise für lebensverlängernde Maßnahmen) vorweg abgelehnt werden. Diese Erklärung gilt nur für den Fall, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann, zB bei Koma oder Bewusstlosigkeit. Die Patientenverfügung muss, um verbindlich zu sein, vor einem Rechtsanwalt/in, einem Notar/in oder einem rechtskundigen Mitarbeiter/in einer Patientenvertretung (Patientenanwaltschaft) errichtet werden. Bereits zuvor müssen eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie Informationen über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung erfolgen. Die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, müssen konkret beschrieben sein. Die Verfügung gilt 8 Jahre und wir im Patientenverfügungsregister registriert, auf das alle Ärzte Zugriff haben. Die behandelnden Ärzte müssen sich an eine verbindliche Patientenverfügung halten. Die Kosten belaufen sich auf ca.€ 120,-- plus netto € 22,-- für die Registrierung.

Sie sollten sich jedenfalls ausführlich beraten lassen, um im Falle des Falles gut versorgt zu werden. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin unter 04852/62216 oder e-mail: kanzlei@gruber-pedevilla.at

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