(APA). Wer Silvesterraketen abschießt, muss wissen, dass es dabei gewisse Regeln zu beachten gilt. Praktisch alle Knallkörper, die unter der Bezeichnung „Kleinfeuerwerk“ rund um Silvester angeboten werden, gehören der Feuerwerksklasse II an. Das Abfeuern dieser ist in Städten und Orten nur dann gestattet, wenn es dafür eine Freigabe des Bürgermeisters gibt. Auch dann dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgeschossen werden, vor allem nicht in geschlossenen Räumen. Außerdem muss auf...