Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS NÖ-Geschäftsstellen
Zutrittstests nicht nur bei körpernahen Dienstleistern und in der Gastronomie Ab Mittwoch, 19. Mai, gilt für alle, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) in Niederösterreich betreten möchten: Es ist ein negativer Corona-Test oder ein gleichwertiger Nachweis vorzuweisen. „Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir alle Beteiligten – Kund_innen und Mitarbeiter_innen – bestmöglich...