Winterverkehr
Eisgeschoss vom Autodach kann teuer werden
Das Fahrzeug in der Früh von Schnee zu befreien ist anstrengend, aber notwendig. Nicht nur wegen der Sicht, sondern auch wegen dem Gesetz.
TENNENGAU. Der Griff zum Eiskratzer ist für jeden Autofahrer im Winter ein fixes Morgenritual. Nicht nur Scheiben und Spiegel, auch das Dach muss vom Schnee befreit werden, sonst drohen teils saftige Strafen. „Man muss nicht nur die Windschutzscheibe, sondern auch alle übrigen Scheiben und das Autodach von Schnee und Eis befreien, sodass ausreichend Sicht gegeben ist. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von bis zu 5.000 Euro“, mahnt ÖAMTC- Juristin Martina Schlegel-Lanz ein.
Dachlawine mit Folgen
Wer trotzdem schwer mit Schnee beladen die Fahrt antritt, riskiert neben einer Geldstrafe auch noch die Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer. Kracht der Eisblock beim Bremsen auf ein anderes Auto oder behindert dies andere Verkehrsteilnehmer können empfindliche Schadenersatzforderungen die Folge sein. "Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, kann auch eine Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung drohen", so die ÖAMTC-Juristin.
Schneedach von LKW's
Als besonders gefährlich erweist sich laut der Expertin immer wieder Dachschnee von LKW's. Bei Fahrten durch den Tunnel kann sich dieser aufgrund des Temperaturunterschiedes lockern und auf nachfahrende Autos krachen. Ebenfalls problematisch: LKW's mit Schneehauben am Dach lösen immer wieder die Höhenkontrollen vor Tunnels aus und sorgen damit für Sperren und Staus, so Schlegel-Lanz.
Kennzeichen muss lesbar sein
Wichtig ist auch die lückenlose Lesbarkeit des Kennzeichens. Dieses muss von Schmutz befreit werden, aber vor und nicht während der Fahrt. "Eine Unterbrechung der Fahrt, nur um sich von der Lesbarkeit der Kennzeichen zu vergewissern, ist nicht erforderlich", erklärt Schlegel-Lanz. Aber wenigstens vor der Fahrt muss das Kennzeichen bis zur Lesbarkeit gereinigt werden.
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