Vereinfachung und Effizienzsteigerung
Baueinreichung soll jetzt digital erfolgen

Das Ziel wäre, die gesamte Verfahrenskette durchgängig zu digitalisieren. | Foto: Pixabay
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Ab der Mitte dieses Jahres können Baueinreichungen bei den Gemeinden auf digitalem Wege erfolgen. Um eine effektive Beschleunigung und Vereinfachung zu gewährleisten, ist es notwendig, klare Fristen festzulegen und die Verfahren selbst digital zu gestalten.

TIROL. Die Zukunft der Baueinreichungen liegt in der digitalen Sphäre. Diese ermöglicht die Schaffung der Voraussetzungen für eine rasche und teilautomatisierte Abwicklung der Verfahren. Daher hat die Wirtschaftskammer Tirol in den vergangenen Jahren darauf gedrängt, den Prozess der digitalen Transformation einzuleiten. Das Land Tirol hat nun mit dem Tiroler Digitalisierungsgesetz den Rahmen für digitalisierte Baueinreichungen geschaffen und somit einen bedeutenden ersten Schritt vollzogen. Ab Mitte dieses Jahres können Baueinreichungen auf digitalem Weg an die Gemeinden übermittelt werden. Für diesen Zweck werden die meisten Gemeinden eine E-Mail-Adresse oder ein Online-Formular einrichten.

„Damit wird aber lediglich ein digitaler Postweg geschaffen, die Bürokratie selbst wird dadurch nicht reduziert. Um zu einer echten Beschleunigung zu kommen, braucht es nun straffe Bearbeitungsfristen und vor allem muss das Verfahren selbst digitalisiert werden. Wer A sagt, muss auch B sagen – nur dann lässt sich das Ziel erreichen, in Zukunft zügige und papierlose Verfahren durchzuführen“

betont WK-Vizepräsident und Obmann der Landesinnung Bau Anton Rieder.

Verbindliche Bearbeitungsfristen

Bauexpertinnen und Bauexperten sind der Ansicht, dass es notwendig ist, eine Regelung einzuführen, die dem Modell in Südtirol ähnelt. Dort ist vorgesehen, dass die Behörde innerhalb von 14 Tagen Auskunft darüber gibt, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Die unzureichende Vollständigkeit der Unterlagen zählt zu den Hauptursachen für Verzögerungen in den Verfahren. Um einen positiven oder negativen Baubescheid auszustellen, sollen die Behörden ebenso wie in Südtirol einen Zeitraum von 3 Monaten zur Verfügung haben.

Digitale und modellbasierte Anträge

Um den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten, bedarf es eines weiteren Schrittes: Die Möglichkeit zur Einreichung mithilfe digitaler Gebäudemodelle muss ermöglicht werden. "Oberösterreich und Wien haben bereits diesen Weg eingeschlagen", betont Rieder, "modellbasierte Einreichungen bieten mehrere konkrete Vorteile." Zum einen kann dadurch sichergestellt werden, dass Gemeinden die Überprüfung von Bauvorschriften, beispielsweise in Bezug auf Gebäudehöhen und Abstände, schnell und teilweise sogar automatisiert durchführen können. Zudem erfolgen derartige Anträge in der Regel von Fachleuten wie Baumeisterinnen bzw. Baumeistern oder Architektinnen und Architekten, die die Einreichungsvoraussetzungen im Detail kennen. Dadurch wird die geforderte Vollständigkeit der Unterlagen wesentlich schneller erreicht, und auch seitens der Gemeinde sind anschließend weniger Korrekturen erforderlich.

Unterstützung für die Gemeinden

Bei der Umstellung auf digitale und modellbasierte Einreichungen wird es erforderlich sein, dass das Land die Koordination in die Hand nimmt und die Gemeinden intensiv unterstützt. „Die Gemeinden dürfen bei dieser komplexen Aufgabe nicht alleine gelassen werden“, fordert Rieder. Schließlich geht es um den Ankauf beziehungsweise die Erweiterung von Softwaresystemen, um das Implementieren digitaler Prozessabläufe und um die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Nur wenn das Land den Prozess definiert und in den Gemeinden ausrollt, kann sichergestellt werden, dass nicht nur die Einreichung, sondern das ganze Verfahren auf moderne digitale Methoden am Stand der Technik umgestellt wird“, erklärt Rieder.

Ein Vorteil für alle

Die Umstellung zur digitalen Einreichung mag zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden sein, doch letztendlich profitieren alle Beteiligten: Die Antragsteller erhalten rasche Entscheidungen; Baumeisterinnen und Baumeister sowie Architektinnen und Architekten können ihre digitalen Entwürfe direkt weiterbearbeiten; die Behörden automatisieren viele Schritte durch die modellbasierte Verarbeitung; und die Umwelt wird geschont, da umfangreiche Planunterlagen durch digitale Dokumente ersetzt werden und der Bedarf an Ausdrucken reduziert wird.

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