Wohnbau-Offensive des Bundes
Lichtblick für die Eigenheimfinanzierung
Am 20. März 2024 verabschiedete der Nationalrat ein Wohn- und Baupaket mit dem Ziel, den Wohnungsbau zu fördern, indem es die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und den Erwerb von Eigentum unterstützt. Es umfasst eine Milliarde Euro für Bau- und Sanierungsmaßnahmen, zusätzlich 500 Millionen Euro für Darlehen zur Wohnbauförderung sowie unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr.
TIROL. 2024 bis 2026 unterstützt der Bund die Länder bei der Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums-, Miet- und Mietkaufwohnungen. Mit der Investition von 1 Mrd. Euro in den gemeinnützigen Wohnbau sollen etwa 20.000 neue Wohneinheiten und 5.000 sanierte Wohnungen auf den Markt kommen.
Zinsdeckel von 1,5 % bis 2028
Des Weiteren haben die Bundesländer die Möglichkeit, zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in Höhe von 500 Millionen Euro aufzunehmen. Dank der Bundeszuschüsse wird die effektive Zinsbelastung der Länder bis zum Jahr 2028 auf 1,5 % pro Jahr gedeckelt. Dadurch sind die Länder in der Lage, zweckgebundene Wohnbauförderungsdarlehen von bis zu 200.000 Euro mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % und einer Förderlaufzeit von 25 Jahren zu vergeben. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt. „Unklar ist jedoch bis dato, wie es mit dem Zinssatz ab 2028 weitergeht. Deshalb ist es wichtig, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Zinsstützungen zur Gänze ausgeschöpft werden“, so Christoph Kirchmair, der stellvertretende Fachgruppen-Obmann der Sparte Finanzdienstleister der WK Tirol. Weiters kommt es zu steuerlichen Anreizen für ökologische Sanierungen, zur temporären Streichung der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr sowie zur Ausweitung des Wohnschirms und des Reparaturbonus.
Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr
Teil dieses Wohn- und Baupaketes sind Anreize zur Eigentumsbildung. Temporär entfällt die Grundbucheintragungsgebühr für Immobilien bis zu einem Wert von 500.000 Euro, sofern der Kaufpreis 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Entsprechend entfallen auch die Pfandrechtseintragungsgebühren bis zur selben Bemessungsgrundlage. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Von dieser Regelung ausgenommen sind Immobilien aus Erbschaften oder Schenkungen.
Fazit
Die prognostizierten Zinssenkungen sowie eine abnehmende Nachfrage führen zu einer spürbaren Entspannung auf dem Immobilienmarkt, was zu leicht rückläufigen Preisen für Wohn- und Büroimmobilien in Randlagen und der Peripherie führt. In Verbindung mit der von den Ländern unterstützten "Wohnbau-Offensive" können die aktuellen Entwicklungen durchaus als positives Signal für die Eigenheimfinanzierung interpretiert werden. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Beratung von unabhängigen Fachleuten - sei es durch gewerbliche Finanzdienstleister oder Vermögensberater.
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