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Garten, Balkon, Terrasse - Wo darf ich grillen?

Die Grillsaison startet wieder! Was ihr beim Grillen am Balkon, im privaten oder öffentlichen Plätzen beachten müsst, erfahrt ihr hier. | Foto: Pixabay
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Die Grillsaison startet erneut und mit ihr gibt es immer wieder die Frage: Wo ist Grillen überhaupt erlaubt? Ob Garten, Terrasse oder Balkon, wir haben nachgefragt.

TIROL. Für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheime gilt eine grundsätzliche Erlaubnis für das Grillen auf Terrasse, Balkon und im Garten (bzw. im Innenhof). Es gibt nach § 364 Absatz 2 AGBG allerdings Einschränkungen. Indirekte Einwirkungen wie Rauch, Geruch und Lärm auf Nachbargrundstücke sind untersagt, wenn sie das gewöhnliche Maß überschreiten. Generell sollten die Ruhezeiten (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh) eingehalten werden. Darüber hinaus können ortspolizeiliche Verordnungen Grill- und Ruhezeiten festlegen, außerdem sind Landesgesetze wie Feuerpolizei-, Luftreinhaltegesetz und Bauordnung zu beachten.

Was muss ich bei Wohnungen beachten?

Wer zur Miete wohnt, sollte, bevor er den Grill anschmeißt, einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Hier kann etwa genau geregelt sein, wann und wo man grillen darf. Hält sich ein Mieter nicht an die Hausordnung, droht im schlimmsten Fall die Kündigung. Auch im Mietvertrag können sich individuelle Vereinbarungen zu Grillzeiten und -plätzen finden.
Es kann bestimmte Vorschriften für geeignete Grillvorrichtungen, die Holzkohle-, Elektro- oder Gasgrills geben. Bei Elektro- oder Gasgrills entsteht wesentlich weniger Rauch als bei Holzkohlegrills. Offene Feuerstellen am Boden sind gesetzlich verboten und gefährlich. Für Grillpartys zu Hause gilt: Das Verbrennen von biogenen Abfällen wie Kompost oder Küchenabfällen ist gesetzlich untersagt.

Was ihr beim Grillen am Balkon beachten müsst, erfahrt ihr hier. | Foto: Pixabay
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Auch für Wohnungseigentümer gilt die Hausordnung, die von der Mehrheit der Eigentümer bestimmt wird. Wenn Wohnungseigentümer sich rücksichtslos, anstößig oder grob ungehörig gegenüber den übrigen Hausbewohnern oder Wohnungseigentümern verhalten, kann von der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer die Klage auf Ausschluss aus der Eigentümerschaft eingebracht werden.

Grillen im öffentlichen Raum

Lager- und Grillfeuer sind in Österreich nicht grundsätzlich verboten. Die Feuer dürfen ausschließlich mit trockenem, unbehandeltem Holz oder mit Holzkohle angezündet werden. Zusätzlich gibt es noch gesetzliche Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Gleichzeitig gibt es auch Orte und Plätze, an denen es generell verboten ist, ein Feuer anzuzünden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, witterungsbedingte Beschränkungen zu erlassen.

Im Wald dürfen nur befugte Personen Brände entzünden. Lediglich Personen, mit schriftlicher Erlaubnis der Waldeigentümer, dürfen ein Feuer im Wald entzünden oder unterhalten. Diese Regelung gilt für den Wald selbst, aber auch für den Nahbereich des Waldes.
Komplett verboten ist das Entzünden von Feuern in öffentlichen Anlagen, Spielplätzen und Parks, in Naturschutzgebieten und sonstigen geschützten Landschaftsteilen. Außer man hat erneut die Erlaubnis des Grundeigentümers (bei öffentlichen Flächen somit die Gemeinde).

Auf eindeutig ausgewiesenen Grillplätzen im öffentlichen Bereich oder Grillzonen ist das Grillen ansonsten gestattet. In vielen Fällen muss man sich aber vorab bei der Gemeinde für den Grillplatz anmelden. 

Natürlich gibt es auch ein generelles, witterungsbedingtes Grillverbot. Dieses besteht vor allem in Dürre- und Trockenperioden. Dieses Verbot wird meist durch die Landes- oder Gemeindevorschriften ausgesprochen.

Was sollte man generell beim Grillen beachten?

Um richtig fürs Grillen vorbereitet zu sein, sollte man immer eine stabile, ebene Fläche auswählen, in deren Nähe es kein brennbares Material gibt. Auch eure Ausrüstung solltet ihr überprüfen. Ist der Grillrost sauber? Sind alle Utensilien griffbereit? Dazu gehört aber auch Sicherheitsvorkehrungen: Eine Sprühflasche mit Wasser oder ein Feuerlöscher sollte in der Nähe sein, um mögliche Flammen kontrollieren zu können.

Entscheidet euch zwischen einem Holzkohle- oder Gasgrill. Holzkohle verleiht dem Grillgut einen rauchigen Geschmack, während Gasgrills schneller und einfacher zu handhaben sind. Verwendet keine flüssigen Brandbeschleuniger. Setzt lieber auf Anzündkamine oder ökologische Anzündwürfel.

Nutzt sowohl direkte als auch indirekte Hitze. Direktes Grillen eignet sich für Steaks und Würstchen, während größere Fleischstücke wie Braten oder ganze Hähnchen besser bei indirekter Hitze gegart werden. Praktisch sind auch Grillthermometer, um die Temperatur im Auge zu behalten. Die ideale Temperatur für die meisten Grillgerichte liegt zwischen 150°C und 200°C. Wendet dabei das Grillgut erst, wenn es sich leicht vom Rost löst. Fleisch sollte vor dem Servieren kurz ruhen, damit sich die Säfte verteilen können.

Reinigt den Grillrost sofort nach dem Grillen mit einer Drahtbürste. Dies verhindert das Anbrennen von Speiseresten beim nächsten Grillen. Wenn es um die richtige Lagerung des Grills geht, ist man vor allem mit einem trockenen Ort gut beraten, um Rostbildung zu vermeiden.

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