Corona Tirol
Gastro-Sperrstunde auf 24 Uhr verlegt und 2-G-Regel fällt

TIROL. Die Regierung will im Laufe des Februars mehrere Öffnungsschritte setzen. Mit dem 5. Februar gelten in Österreich neue Corona-Regeln. 2-G in Handel und Gastro fallen schrittweise. Keine Neuregelung gibt es bei den Impfzertifikaten.

Regierung setzt auf Lockerungen

Die Bundesregierung setzt trotz weiter explodierender Corona-Zahlen neue Lockerungsschritte. Wie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz ankündigte, wird vor Beginn der Semesterferien, also mit 5. Februar, die Sperrstunde, die derzeit mit 22 Uhr festgelegt ist, auf Mitternacht verschoben. Eine Woche später werden die 2-G-Beschränkungen im Handel außer Kraft gesetzt. Abermals eine Woche darauf, folgt der gleiche Schritt in der Gastronomie.

Im Handel gilt nur noch FFP2-Maskenpflicht

Konkret wird im Handel mit der Lockerung nur noch eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Auch Tests sind nicht notwendig, um einkaufen zu gehen. In der Gastronomie und im Tourismus wiederum wird mit 19. Februar 2-G durch 3-G ersetzt. Das heißt, man wird zum Lokal- oder Hotel-Besuch einen PCR-Test benötigen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sollte kein PCR-Test verfügbar sein, kann man auch einen Antigen-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden gültig ist.
Gelockert wird auch im Veranstaltungsbereich. Statt 25 Personen können nun wieder 50 Leute ohne zugewiesene Sitzplätze zusammenkommen und das ab 5. Februar.

Ab 19. Februar kann in Gastronomie und Tourismus statt eines PCR-Tests auch ein Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. | Foto: Pixabay/Stephan_Hoesl (Symbolbild)
  • Ab 19. Februar kann in Gastronomie und Tourismus statt eines PCR-Tests auch ein Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
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Lockerungen für Schulen angekündigt

Auch im schulischen Bereich soll es neue Regeln geben, die aber erst kommende Woche verkündet werden. Nehammer kündigte aber an, dass er sich Lockerungen bezüglich der FFP2-Masken und des Turn-Unterrichts vorstellen kann.
Dass überhaupt gelockert wird, ließ die Regierung von der Gecko-Spitze begründen. Chief Medical-Officer Katharina Reich argumentierte, dass sich die Entkoppelung zwischen hohen Fallzahlen und hohen Krankenhaus-Aufenthalten weiter bestätigt habe. Man habe nun auch schon die Erfahrung aus Ländern, in denen die Omikron-Welle früher begonnen habe.

Perspektive für Nachtgastronomie

Tourismusminister Elisabeth Köstinger denkt freilich schon weiter. Ihrer Ansicht nach wird man in absehbarer Zeit auch Nachtgastronomie und Großveranstaltungen eine Perspektive geben können. Dass es jetzt schon zu einer Anhebung der Personenzahl für Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze kommt, sieht sie vor allem als günstig für Familienfeiern und Hochzeiten. Das die Corona-Regeln nur wegen des Drucks der Wirtschaft beziehungsweise der westlichen Bundesländer gelockert wurden, bestritt Nehammer mit einem „klaren Nein".

Keine Übergangsfrist bei Impfzertifikaten

Eine Maßnahme fehlte überraschend im Lockerungsplan. Es gibt keine Übergangsfrist bezüglich der Gültigkeit des Grünen Passes. Das heißt, innerhalb von sechs Monaten nach der Zweit-Immunisierung muss der dritte Stich erfolgen. Somit droht gut 300.000 Personen, dass mit Februar ihr Grüner Pass ausläuft.

LH Platter mit Öffnungsschritten zufrieden

Tirols Landeshauptmann Günther Platter zeigt sich mit den von der Regierung angekündigten Öffnungsschritten im Februar zufrieden. „Ich habe in den letzten Tagen immer wieder betont, dass die Belegung der Krankenhaus- und Intensivbetten der Gradmesser zur Beurteilung der Corona-Situation sein muss", meint er. Die Bundesregierung gehe mit Augenmaß vor, denn es brauche eine Balance zwischen Gesundheit, Wirtschaft und persönlichen Einschränkungen. „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung unserer Forderung nach ersten Öffnungsschritten heute nachgekommen ist - insbesondere die Sperrstunde um 22 Uhr war epidemiologisch kontraproduktiv", erklärt Platter.

Für Wirtschaft kommen Lockerungen zu spät

In der Wirtschaft ist man aber nicht einmal mit den heute verkündeten Schritten ganz zufrieden. Für den Handel geht es zu langsam, kommentiert Rainer Trefelik, Obmann der entsprechenden Bundessparte in der Wirtschaftskammer das Geschehen. Auch für Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will ist es unverständlich, weshalb der Handel nicht bereits beim ersten Öffnungsschritt nächste Woche dabei ist.

Maßnahmen im Überblick

  • Ab 5. Februar wird die Sperrstunde in der Gastronomie, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe von aktuell 22 Uhr auf Mitternacht ausgedehnt. Gelockert wird auch ein wenig im "Veranstaltungsbereich". Statt 25 Personen können nun wieder 50 Leute ohne zugewiesene Sitzplätze zusammenkommen.
  • Mit 12. Februar fällt eine Woche später auch die 2-G-Regel im Handel. Auch Tests sind nicht notwendig, um einkaufen zu gehen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt.
  • Ab 19. Februar gilt statt der 2-G- die 3-G-Regel in Gastronomie und Tourismus. Gültig dafür ist ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sollte kein PCR-Test verfügbar sein, kann man auch einen Antigen-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden alt ist.
Im Februar gibt es massive Corona-Lockerungen, wie beispielsweise, dass ab 19. Februar die 3-G statt der 2-G-Regel gilt. | Foto: Pixabay/Michael_Kretzschmar (Symbolbild)

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Ab 19. Februar kann in Gastronomie und Tourismus statt eines PCR-Tests auch ein Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. | Foto: Pixabay/Stephan_Hoesl (Symbolbild)
Im Februar gibt es massive Corona-Lockerungen, wie beispielsweise, dass ab 19. Februar die 3-G statt der 2-G-Regel gilt. | Foto: Pixabay/Michael_Kretzschmar (Symbolbild)
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