Tirol impft
Auffrischungsimpfungen in Tirol gestartet

Der "dritte Stich" soll frühestens sechs bis neun Monate nach der Vollimmunisierung erfolgen. Geimpft wird mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna, das gilt auch für jene Personen, die bisher einen anderen Impfstoff erhalten haben. | Foto: Pixabay/mufidpwt (Symbolbild)
  • Der "dritte Stich" soll frühestens sechs bis neun Monate nach der Vollimmunisierung erfolgen. Geimpft wird mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna, das gilt auch für jene Personen, die bisher einen anderen Impfstoff erhalten haben.
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TIROL. In Tirol beginnt aktuell die Phase der Auffrischungsimpfungen. Der "dritte Stich" wird derzeit vor allem für ältere Personen sowie (Hoch-)Risikopersonen empfohlen und soll frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung durchgeführt werden.

Mögliche Steigerung der Impfquote

Neben der Auffrischungsimpfung besteht weiterhin für alle noch nicht geimpften Personen die Möglichkeit, sich ihre erste bzw. zweite Impfung einfach und niederschwellig abzuholen. Damit hofft man in den kommenden Wochen nochmals eine Steigerung der Impfquote in Tirol erreichen zu können. 

„Die BewohnerInnen von Altenwohn- und Pflegeheimen wurden in Tirol Anfang des Jahres als erste geimpft. Dementsprechend und unter Berücksichtigung aktuellster Studien, die belegen, dass die Impfwirkung bei älteren Personen im Vergleich schneller nachlässt, beginnen wir in Tirol die dritte Impfung wieder bei dieser Gruppe“,

informiert Gesundheitslandesrätin Annette Leja. Wie auch zu Beginn der Coronaimpfungen im Jänner erhalten impfwillige Personen die Impfung direkt vor Ort in ihrem Pflege- bzw. Wohnheim. 

Wem wird der "dritte Stich" empfohlen?

Laut dem Bund bzw. des NIG ist der "dritte Stich" vor allem BewohnerInnen von Altenwohn- und Pflegeheimen sowie Zugehörige einer (Hoch-)Risikogruppe und Personen über 65 Jahren empfohlen. 
Der "dritte Stich" soll frühestens sechs bis neun Monate nach der Vollimmunisierung erfolgen. Geimpft wird mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna, das gilt auch für jene Personen, die bisher einen anderen Impfstoff erhalten haben.

Unterschiedliche Impfstoffe

Die Fristen für die unterschiedlichen Impfstoffe gelten folgendermaßen: Personen über 65 Jahre, BewohnerInnen von Altenwohn- und Pflegeheimen, Zugehörige einer (Hoch-)Risikogruppe und alle Personen (unabhängig des Alters oder der Risikogruppenzugehörigkeit), die mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson geimpft wurden erhalten eine weitere Dosis sechs bis neun Monate nach dem zweiten bzw. ersten Stich (bei Johnson & Johson). Jüngere Personen ohne Risikogruppenzugehörigkeit, die mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer oder Moderna geimpft wurden, erhalten nach den Vorgaben des Bundes frühestens neun bis zwölf Monate nach der Vollimmunisierung eine weitere Dosis.

Ab wann anmelden?

Seit heute, Montag, 6. September, können im Laufe des Tages auf www.tirolimpft.at Termine für die Auffrischungsimpfung in den Impfzentren des Landes gebucht werden. Die ersten Termine werden für Anfang Oktober vergeben.
Einen Termin buchen können ab 6. September folgende Personen: Über 65-Jährige oder (Hoch-)Risikopersonen, bei denen die zweite Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Das Vorliegen der Risikogruppenzugehörigkeit muss mittels ärztlichem Attest oder entsprechendem Befund bei der Impfung nachgewiesen werden. Nach Auswahl der Option „ Auffrischungsimpfung“ (ab 6. September verfügbar), erfolgt die Eingabe des Geburtsdatums, die Angabe einer etwaigen Risikogruppenzugehörigkeit sowie des Datums der zweiten bzw. letzten Impfung – entsprechend sind dann nur jene Termine buchbar, die den notwendigen zeitlichen Abstand zur Erstimpfung aufweisen.

Wo kann man sich impfen lassen?

Derzeit stehen auf www.tirolimpft.at die fünf Impfzentren des Landes Tirol zur Auswahl. An der Möglichkeit einer Buchung von Terminen bei niedergelassenen ÄrztInnen wird in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Tirol gearbeitet. Bis zur Implementierung einer Online-Lösung werden Personen, die ihre Corona-Auffrischungsimpfung vom niedergelassenen Arzt/niedergelassenen Ärztin ihres Vertrauens erhalten wollen, gebeten, einen entsprechenden Impftermin direkt in Abklärung mit der jeweiligen Ordination zu vereinbaren.

Ab sofort: Flexible Terminbuchung möglich

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