AK Tirol informiert
Dies gilt für TirolerInnen, die derzeit nach Deutschland fahren wollen

Vor Kurzem sprach Deutschland eine Reisewarnung für Tirol aus. Viele TirolerInnen sind nun verunsichert, was nun bei einer möglichen Fahrt nach Deutschland zu beachten ist.  | Foto: Bundespolizei
  • Vor Kurzem sprach Deutschland eine Reisewarnung für Tirol aus. Viele TirolerInnen sind nun verunsichert, was nun bei einer möglichen Fahrt nach Deutschland zu beachten ist.
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TIROL. Vor Kurzem sprach Deutschland eine Reisewarnung für Tirol aus. Viele TirolerInnen sind nun verunsichert, was nun bei einer möglichen Fahrt nach Deutschland zu beachten ist.

Was bei einer Reise nach Deutschland zu beachten ist

Vorab: Die Bestimmungen und die Lage aufgrund des Coronavirus können sich laufend ändern. Aktuell gilt vor allem bei einer Einreise aus Tirol nach Deutschland: Aktuell besteht für Einreisende aus Tirol eine 14-tägige Quarantänepflicht. Alternativ kann eine Bestätigung über einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, vorgelegt werden.

Ausnahmen bestehen für bestimmte zwingend notwendige Reisen und triftige Reisegründe. Dazu zählen soziale Aspekte wie beispielsweise ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch eines Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen. Ausnahmen gibt es auch für BerufspendlerInnen.

Tagesaktuelle Informationen einholen

Vor Reisen nach  Bayern beziehungsweise Deutschland sollte man sich die tagesaktuellen Informationen der deutschen Behörden ansehen. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich die zuständigen deutschen Behörden zu kontaktieren.  Besonders kritisch für die AK Tirol (Arbeiterkammer Tirol) ist, dass es bei vielen Bestimmungen für bestimmte Begriffe keine Auslegungsleitlinien oder Orientierungshilfen gibt, beispielsweise dafür, wie eine „Notwendigkeit“ von Reisen definiert wird.

Aussteigekarte vor geplantem Grenzübertritt

Antworten auf verschiedene Fragen bei der Reise nach Deutschland: Reisewarnungen – was aktuell beim Reisen zu beachten ist
Formular "Aussteigekarte": Dies muss vor einem geplanten Grenzübertritt ausgefüllt und der zuständigen Gesundheitsbehörde übermittelt werden: Aussteigekarte

Bei Fragen hilft die AK Tirol unter Tel. 0800/22 55 22 – DW 1818 (Reiserecht) und DW 1455 (Einreisebestimmungen für Berufspendler).

Weitere Informationen: www.ak-tirol.com

Links zu aktualisierten Informationen

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