Land Tirol informiert
Heiz- und Energiekostenzuschuss kann bis zu 500,- Euro bringen

Das Land Tirol informiert über den Heizkostenzuschuss. Wer sich schwer tut erhält bis zu 500,- Euro.  | Foto: Archiv
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TIROL. Europa sowie die gesamte Welt erleben derzeit aufgrund des Ukraine-Kriegs eine seit Jahrzehnten nicht mehr dagewesene Teuerungswelle, die auch die Tiroler Bevölkerung trifft. So sind etwa Öl- und Gaspreise derzeit auf einem absoluten Rekordniveau. Auf Initiative von LH Günther Platter wurden bereits über das Wochenende vonseiten der Tiroler Landesregierung erste Schritte gegen die aktuelle Teuerungswelle umgesetzt.

In enger Abstimmung mit den Sozialpartnern werden weitere Maßnahmen forciert und auf Bundesebene eingefordert, um die Bevölkerung entlasten zu können.

„Wir können vor allem jene Menschen, deren Einkommen bereits jetzt gering ausfällt bzw. die im alltäglichen Leben besonders belastet sind, mit ihren Sorgen und Geldnöten nicht alleine lassen. Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Deshalb passen wir den BezieherInnenkreis des Heizkostenzuschusses an und führen darüber hinaus einen neuen Energiekostenzuschuss ein, womit wir den Förderbetrag auf 500 Euro erhöhen.“

Das heißt beispielsweise, dass eine alleinstehende Person, die über ein Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.000 Euro verfügt, einen 250 Euro Heizkostenzuschuss plus 250 Euro Energiekostenzuschuss erhält in Summe also 500 Euro. Personen, die aufgrund eines Haushaltseinkommens über 1.000 Euro netto zwar den Heizkostenzuschuss nicht erhalten, erhalten nun – sofern sie über ein maximales Haushaltseinkommen bis zu 1.300 Euro netto verfügen –den neuen Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro.

„Unsere neue Formel ist also klar: Jene, die besonders hart zu kämpfen haben und mit ihren Nettoeinkommen am unteren Limit sind, erhalten in Zukunft eine doppelte Förderung bestehend aus Heizkosten- und Energiekostenzuschuss, also in Summe 500 Euro. Und jene, die etwas mehr verdienen, aber für die die aktuelle Teuerung auch eine große Belastung darstellt, bekommen den Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. Damit soll die durch den Ukraine-Krieg stattfindende Teuerung zumindest zum Teil abgefedert werden“

, informiert Tirols LH Platter im Anschluss an die heutige Regierungssitzung.

Eine Antragsstellung wird ab heute Dienstag, 15. März, bis zum 31. Dezember 2022 möglich sein.

Werden Sie einen Energiekostenzuschuss beantragen

Heizkostenzuschuss unterstützte allein 2020/2021 10.200 Tiroler Haushalte

LHStvin Ingrid Felipe betont:

„Mit der Erhöhung der Einkommensobergrenzen und der Einführung des Energiekostenzuschusses erweitern wir den BezieherInnenkreis und unterstützen jene Menschen, die von der aktuellen Teuerungswelle am härtesten getroffen werden. In einem gelungenen Miteinander ist es unerlässlich, auf die besonders geforderten Menschen im Land zu achten.“

Bereits in den letzten Jahren wurde der BezieherInnenkreis des Heizkostenzuschusses angepasst. Diesen erhalten etwa BezieherInnen von Pensionen und Pensionsvorschüssen mit Ausgleichszulage sowie AlleinerzieherInnen und Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe. Auch BezieherInnen von Rehabilitationsgeld, BezieherInnen von Übergangsgeld nach Altersteilzeit, von Pflegekarenzgeld und von Krankengeld (sofern dadurch eine definierte Nettoeinkommensgrenze nicht übertroffen wird) sind antrags- und zuschussberechtigt. Rund 45.000 Haushalte in Tirol können nun von diesem Angebot profitieren.

So wurde allein in der Heizperiode 2020/2021 rund 10.200 Haushalten ein Heizkostenzuschuss gewährt – dafür wurden rund 2,56 Millionen Euro ausbezahlt.

„Bereits jetzt können sich nicht alle Menschen während der Heizperiode ein warmes Zuhause leisten. Dass mit den neuen Regelungen für die kommende Heizperiode der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher erneut angepasst wird und darüber hinaus ein Energiekostenzuschuss gewährt wird, ist eine wesentliche Maßnahme, um ihnen zu helfen. Vor allem jene, die bereits jetzt ein geringes Einkommen haben und vor allem in den Wintermonaten im Hinblick auf die Heizkosten zusätzliche, oftmals kaum überwindbare finanzielle Aufwendungen haben, sollen von diesen Zuschüssen profitieren“

, sagt Soziallandesrätin Gabriele Fischer.

Bevölkerung mit spürbaren Ausgleichsmaßnahmen entlasten

„Wir drehen im Land Tirol an allen Stellschrauben, damit wir die aktuelle Teuerung bestmöglich abfedern können. Diese Tiroler Maßnahmen alleine wird aber nicht reichen, um die durch den Ukraine-Krieg massiv steigende Teuerung ausgleichen zu können. Auch die Europäische Union und die Bundesregierung müssen für die Menschen spürbare Ausgleichsmaßnahmen treffen“

, so der Landeshauptmann.

Factbox: Heizkosten- und Energiekostenzuschuss

Der maximale Zuschuss beträgt daher für den regulären Heizkostenzuschuss-BezieherInnenkreis 500 Euro pro Haushalt – dies beinhaltet den Heizkostenzuschuss sowie den Energiekostenzuschuss. Haushalte, die zwar nicht für den Bezug eines Heizkostenzuschusses berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten somit einmalig 250 Euro.

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher: 970 Euro)
  • 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 1.560 Euro)
  • 260 Euro pro Monat (vorher: 250 Euro) zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher: 180 Euro)
  • 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 540 Euro)
  • 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 370 Euro)
  • Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses Ukraine-Krise

Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.300 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.067 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 338 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 247 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 715 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 494 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
  • Anträge sind im Zeitraum von 15. März bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.

Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet auf der Website der Abteilung Soziales herunterzuladen.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

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