21 Zonen
Land Tirol unterstützt Erhalt von alten Gebäuden nun noch mehr
Gemeinden und Land übernehmen Mehrkosten für Baumaßnahmen in 21 Schutzzonen in Tirol. Land entlastet Obertilliach, St. Veit i.D, Pfunds und Hopfgarten i.B. jetzt sogar mit 75 Prozent.
TIROL. Die bunten Häuser von Mariahilf in Innsbruck, die alten Gebäude in den historischen Städten Hall und Rattenberg oder die Bauernhäuser in Obertilliach – sie alle sind Teil unserer Geschichte und schützenswert.
Deswegegen sind sie auch nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz geschützt. 13 Gemeinden in Tirol haben insgesamt 21 Schutzzonen nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) ausgewiesen. Das Ziel: Das Erscheinungsbild und die wertvollen Gebäude zu erhalten und mit Qualität weiterzuentwickeln. Zusätzlich zu den Schutzzonen gibt es in 21 Gemeinden auch einzelne Gebäude oder Gebäudegruppen, die nach dem Gesetz geschützt sind. Wenn hier Baumaßnahmen anstehen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen, kann das Land dadurch finanziell und mit fachlicher Begleitung helfen.
Land übernimmt nun 75 Prozent
Muss an geschützten Gebäuden gebaut werden, entstehen meistens Mehrkosten. Genau diese werden gefördert: Land und Gemeinden übernehmen normalerweise jeweils die Hälfte der Mehrkosten, wodurch die Besitzer entlastet werden. In der Glasstadt Rattenberg hat das Land schon den Fördersatz erhöht.
Das passiert nun in den nächsten drei Jahren auch in Obertilliach und St. Veit i. D. (Bezirk Lienz), in Hopfgarten i. B. (Bezirk Kitzbühel) und Pfunds (Bezirk Landeck). Hier wird das Land 75 Prozent der Mehrkosten tragen. "Damit entlasten wir Gemeinden mit geringer Finanzkraft und einem größeren Bestand an förderwürdigen historisch und baukulturell wertvollen Gebäuden“, erklärt LHStv Josef Geisler.
Finanzielle und fachliche Unterstützung
Abseits der Unterstützung mit Geld, hilft das Land den Gemeinden und Eigentümern sowie Eigentümerinnen von Gebäuden in Schutzzonen auch mit fachlicher Beratung.
„Wir wollen nicht nur das charakteristische Erscheinungsbild und das baukulturelle Erbe erhalten, sondern auch eine qualitätsvolle Weiterentwicklung ermöglichen und gewährleisten“,
sagt LHStv Geisler. Er sieht also im Stadt- und Ortsbildschutz kein Verhinderungsinstrument.
In diesem Selbstverständnis agiert auch der Sachverständigenbeirat. Geisler hat dabei die Mitglieder vor Kurzem per Dekret ernannt. Im Beirat ist auch immer ein örtliches Mitglied dabei. Die Aufgabe des Beirates ist es, Bauprojekte im Zuge von Genehmigungsverfahren zu beurteilen, aber auch Projektträger und -trägerinnen auf Augenhöhe zu beraten.
Schutz für das Erscheinungsbild
Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) gibt es dabei schon seit dem Jahr 1976. Dank dem SOG haben Gemeinden die Möglichkeit, einzelne Gebäude, Gebäudegruppen oder Stadt- und Ortsteile unter Schutz zu stellen. Voraussetzung ist, dass sie ein charakteristisches Erscheinungsbild haben. Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden.
Factbox: Gemeinden mit Schutzzonen
- Innsbruck (Altstadt, Mariahilf, Hötting, St. Nikolaus, Saggen, Wilten)
- Hall
- Kitzbühel, Hopfgarten i. B., St. Johann i. T.
- Kufstein, Rattenberg
- Lienz, Obertilliach, St. Veit i. D.
- Schwaz
- Pfunds
- Reutte
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