Tiroler SchülerInnenparlament
Bald auch im Tiroler Landtag rechtlich verankert

AHS-Landesschulsprecher Leo Plattner und VP-Jugendsprecherin Sophia Kircher freuen sich, dass das Tiroler SchülerInnenparlament gesetzlich verankert wird. | Foto: JVP Tirol
  • AHS-Landesschulsprecher Leo Plattner und VP-Jugendsprecherin Sophia Kircher freuen sich, dass das Tiroler SchülerInnenparlament gesetzlich verankert wird.
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TIROL. Im Mai 2017 wurde auf Initiativantrag der Jungen Volkspartei das SchülerInnenparlament auf Bundesebene gesetzlich verankert. Nun folgt auch der Tiroler Landtag mit der Novelle der Geschäftsordnung nach. Die Novelle stärkt die Mitbestimmung der Tiroler Schüler und fördert die gelebte politische Bildung. 

Die Stimmen der SchülerInnen haben nun mehr Gewicht

Besonders Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann und VP-Jugendsprecherin Sophia Kircher haben sich in den letzten Monaten dafür stark gemacht, dass der Tiroler Landtag mit der Novelle der Geschäftsordnung nachzieht, nachdem das SchülerInnenparlament immerhin schon auf Bundesebene gesetzlich verankert war. Die Stimmen Tiroler SchülerInnen haben künftig mehr Gewicht - auch auf Landesebene.
Im Februarlandtag wird ein Dringlichkeitsantrag angebracht, getragen von allen Parteien, der das Tiroler SchülerInnenparlament in die Geschäftsordnung des Tiroler Landtags aufnehmen wird. 

Was geschieht beim SchülerInnenparlament?

Das SchülerInneparlament steht für mehr Partizipation der Jugendlichen am demokratischen Prozess. Die Jugendlichen schreiben selbst Anträge, diskutieren sie und stimmen am Ende darüber ab. So entsteht gelebte politische Bildung und das Demokratieverständnis und insbesondere das Demokratiebewusstsein junger Menschen wird gefördert.

„Die Verankerung [sehe ich] auch als klares Zeichen der Wertschätzung für das großartige ehrenamtliche Engagement der Schülervertreter“,

betont VP-Jugendsprecherin Sophia Kircher.

Künftig wird mindestens einmal pro Semester eine Sitzung des SchülerInnenparlaments in den Räumlichkeiten des Landtages stattfinden.
Beschlüsse des SchülerInnenparlaments werden an die Präsidentin des Landtags übergeben und an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet. 

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Schülerparlament gesetzlich verankert

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