Flüchtlinge
Erster Bericht der Kindeswohlkommission

Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt von Beginn an die Obsorge und ist damit die Rechtsvertretung im Asylverfahren und Elternersatz.  | Foto: Pixabay/Zachtleven (Symbolbild)
  • Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt von Beginn an die Obsorge und ist damit die Rechtsvertretung im Asylverfahren und Elternersatz.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Die noch nicht all zu lang bestehenden Kindeswohlkommission hat in den vergangenen Monaten den Vollzug von Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren im Lichte der Kinderrechte untersucht. Tirol schneidet beim ersten Bericht sehr positiv ab.

Schutz der Kinderrechte und des Kindeswohls

Die gegründete Kindeswohlkommission unter der Leitung der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss, stellte kürzlich ihre erste Bilanz vor. Untersucht wurde der Vollzug bei Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren im Lichte der Kinderrechte. Dieser erste Bericht wäre grundlegend und wertvoll, um betroffene Kinder zu schützen, fasst die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landesrätin Gabriele Fischer zusammen.

Von Beginn an Obsorge tragen

Der Bericht macht vor allem darauf aufmerksam, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem die minderjährigen Flüchtlinge in Österreich ankommen, schnelles Handeln notwendig ist. Wie betont wird, kommt die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol dieser Verantwortung rasch nach und trägt die Obsorge schon von Beginn an. 

„Damit wird erreicht, dass die Kinder- und Jugendhilfe von Beginn an als gesetzlicher Vertreter der Kinder tätig wird und für Pflege und Erziehung zuständig ist, ohne eine gerichtliche Entscheidung abwarten zu müssen“,

erklärt LRin Fischer. 

Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt von Beginn an die Obsorge und ist damit die Rechtsvertretung im Asylverfahren und Elternersatz. 

„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wissen oft nicht, in welchem Land sie sich befinden, benötigen häufig eine rasche medizinische Hilfestellung und eine grundlegende basale Versorgung. Darüber hinaus müssen sie so rasch als möglich über ihre Rechte bzw. Rechtslage informiert werden und auch eine gesetzliche Vertretung erhalten“,

erläutert Raimund Pehm, Leiter des Fachteams umF des Landes Tirol abschließend. 

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