EU-Renaturierungsgesetz
EU-Gesetz als Chance für Österreichs Natur
- Das EU-Renaturierungsgesetz würde die Erholung, der von uns Menschen beeinträchtigten und zerstörten Ökosystem, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und die Stärkung der biologischen Vielfalt ermöglichen.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Lucia Königer
Am 23. und 24. Mai fand in Kaunertal die Konferenz der österreichischen Umweltanwältinnen und -anwälte statt. Betont wurde vor allem die Chance des EU-Renaturierungsgesetzes für Österreichs Natur, gefolgt von einem dringlichen Appell, diesem EU-Vorhaben zuzustimmen.
TIROL. Die UmweltanwältInnen weisen explizit darauf hin, dass auf unterschiedliche Bedenken – auch der Landwirtschaft - zum Erstentwurf der Renaturierungsverordnung eingegangen wurde und die nun vorliegende Fassung eine für alle Seiten akzeptable Basis darstellt.
Erholung der Ökosysteme
Das EU-Renaturierungsgesetz würde die Erholung, der von uns Menschen beeinträchtigten und zerstörten Ökosystem, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und die Stärkung der biologischen Vielfalt ermöglichen.
Auch die Land- und Forstwirtschaft würde davon profitieren, wären doch die Basis für die Gesundheit dieser Wirtschaft intakte und vielfältige Ökosysteme. Die Umweltanwältinnen und -anwälte Österreichs bekräftigen daher, dass das EU-Renaturierungsgesetz gerade auch für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Vorteile bietet, da Ökosysteme, Naturhaushalt, Artenvielfalt und eine standortgerechte Bewirtschaftung gestärkt werden.
- Auch die Land- und Forstwirtschaft würde davon profitieren, wären doch die Basis für die Gesundheit dieser Wirtschaft intakte und vielfältige Ökosysteme.
- Foto: Pixabay/fotos1992
- hochgeladen von Lucia Königer
Was beinhaltet das Gesetz noch?
Mit dem Gesetz sollen künftig auch mehr Wälder aufgeforstet, Moore wieder vernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand gebracht werden. Nach langen Verhandlungen wurde es in einer abgeschwächten Form, die viele der früheren Kritikpunkte wie etwa eine Gefährdung der Ernährungssicherheit berücksichtigte, im EU-Parlament beschlossen.
Ende März wurde es jedoch von der belgischen Ratspräsidentschaft beim Rat der EU-Umweltminister kurzfristig von der Agenda genommen, als sich vor der finalen Absegnung keine qualifizierte Mehrheit (mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer, die zudem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren) abzeichnete. Aus EU-Kreisen hieß es, die nötige qualifizierte Mehrheit wäre mit einer Zustimmung Österreichs wohl erreicht, somit könnte das Gesetz in dem Fall erneut zur Abstimmung gebracht werden.
"Als UmweltanwältInnen Österreichs appellieren wir daher erneut und eindringlich an die politisch Verantwortlichen, sich für ein positives Votum Österreichs im Rat der EU UmweltministerInnen einzusetzen, um die Bewahrung der Lebensqualität für die nächsten Generationen sicherzustellen."
Ähnliche Beiträge auf MeinBezirk.at:
Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol
Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.