EU-Renaturierungsgesetz
EU-Gesetz als Chance für Österreichs Natur

Das EU-Renaturierungsgesetz würde die Erholung, der von uns Menschen beeinträchtigten und zerstörten Ökosystem, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und die Stärkung der biologischen Vielfalt ermöglichen. | Foto: Pixabay
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  • Das EU-Renaturierungsgesetz würde die Erholung, der von uns Menschen beeinträchtigten und zerstörten Ökosystem, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und die Stärkung der biologischen Vielfalt ermöglichen.
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Am 23. und 24. Mai fand in Kaunertal die Konferenz der österreichischen Umweltanwältinnen und -anwälte statt. Betont wurde vor allem die Chance des EU-Renaturierungsgesetzes für Österreichs Natur, gefolgt von einem dringlichen Appell, diesem EU-Vorhaben zuzustimmen.

TIROL. Die UmweltanwältInnen weisen explizit darauf hin, dass auf unterschiedliche Bedenken – auch der Landwirtschaft - zum Erstentwurf der Renaturierungsverordnung eingegangen wurde und die nun vorliegende Fassung eine für alle Seiten akzeptable Basis darstellt. 

Erholung der Ökosysteme

Das EU-Renaturierungsgesetz würde die Erholung, der von uns Menschen beeinträchtigten und zerstörten Ökosystem, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und die Stärkung der biologischen Vielfalt ermöglichen.
Auch die Land- und Forstwirtschaft würde davon profitieren, wären doch die Basis für die Gesundheit dieser Wirtschaft intakte und vielfältige Ökosysteme. Die Umweltanwältinnen und -anwälte Österreichs bekräftigen daher, dass das EU-Renaturierungsgesetz gerade auch für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Vorteile bietet, da Ökosysteme, Naturhaushalt, Artenvielfalt und eine standortgerechte Bewirtschaftung gestärkt werden.

Auch die Land- und Forstwirtschaft würde davon profitieren, wären doch die Basis für die Gesundheit dieser Wirtschaft intakte und vielfältige Ökosysteme.  | Foto: Pixabay/fotos1992
  • Auch die Land- und Forstwirtschaft würde davon profitieren, wären doch die Basis für die Gesundheit dieser Wirtschaft intakte und vielfältige Ökosysteme.
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Was beinhaltet das Gesetz noch?

Mit dem Gesetz sollen künftig auch mehr Wälder aufgeforstet, Moore wieder vernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand gebracht werden. Nach langen Verhandlungen wurde es in einer abgeschwächten Form, die viele der früheren Kritikpunkte wie etwa eine Gefährdung der Ernährungssicherheit berücksichtigte, im EU-Parlament beschlossen.

Ende März wurde es jedoch von der belgischen Ratspräsidentschaft beim Rat der EU-Umweltminister kurzfristig von der Agenda genommen, als sich vor der finalen Absegnung keine qualifizierte Mehrheit (mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer, die zudem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren) abzeichnete. Aus EU-Kreisen hieß es, die nötige qualifizierte Mehrheit wäre mit einer Zustimmung Österreichs wohl erreicht, somit könnte das Gesetz in dem Fall erneut zur Abstimmung gebracht werden.

"Als UmweltanwältInnen Österreichs appellieren wir daher erneut und eindringlich an die politisch Verantwortlichen, sich für ein positives Votum Österreichs im Rat der EU UmweltministerInnen einzusetzen, um die Bewahrung der Lebensqualität für die nächsten Generationen sicherzustellen."

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