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Fahrverbote gegen EU-Recht? VP-Tirol hält dagegen

„Tirol handelt im Sinne des geltenden Rechts und im Rahmen der EU-Verträge, um die eigene Bevölkerung, Umwelt und Infrastruktur zu schützen", so VP- Riedl.  | Foto: VP Tirol
  • „Tirol handelt im Sinne des geltenden Rechts und im Rahmen der EU-Verträge, um die eigene Bevölkerung, Umwelt und Infrastruktur zu schützen", so VP- Riedl.
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TIROL. Das kürzlich verkündete Rechtsgutachten der Handelskammer Bozen stimmt den VP-Verkehrssprecher Riedl und die Tiroler EU-Abgeordnete Thaler verärgert. Die italienischen Frächter würden bewusst die EU-Ziele in der Verkehrs- und Klimapolitik blockieren, so der Vorwurf. 

In Verlagerung des Schwerverkehrs investieren

Die Handelskammer Bozen hat am Dienstag ein Rechtsgutachten des Europarechtsexperten Peter Hilpold von der Uni Innsbruck präsentiert, das die Rechtmäßigkeit des Sektoralen Fahrverbots in Tirol infrage stellt. Gegen dieses Rechtsgutachten argumentiert man nun in den Reihen der VP.
Die südlichen Nachbarn würden ihre ganze Energie in den Kampf gegen die Tiroler Maßnahmen stecken. Lieber sollte sie sich auf die Verlagerung des Schwerverkehrs konzentrieren, mahnt VP-Verkehrssprecher Florian Riedl

„2,5 Millionen LKWs im Jahr 2019, kaum Rückgang im Krisenjahr 2020 und ein Rekorddezember mit 184.000 LKWs sprechen für sich!“,

so Riedl verärgert.
Ebenso kritisch äußert sich die Tiroler EU-Abgeordnete Barbara Thaler. In ihren Augen gefährdet die Haltung der italienischen Frächter bewusst die EU-Ziele in der Verkehrs- und Klimapolitik. Der Ausbau der Schiene und der Abbau von bürokratischen Hürden im Eisenbahnsektor sei alternativlos, wenn man bei der vertraglich vereinbarten Verlagerung von der Straße auf die Schiene vorankommen wolle.
Die Fahrverbote seien rechtens, hält Thaler fest. 

Überarbeitung des Weißbuch Verkehr

Thaler wird für die größte Fraktion im Europäischen Parlament die Überarbeitung des Weißbuch Verkehr (Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum) mitverhandeln. Darin bekräftigt auch die Kommission, dass das TEN-V-Netz und somit auch die Zulaufstrecken zum BBT bis 2030 fertiggestellt werden sollen.
Zu dem Rechtsgutachten und dem Vorwurf, dass die Fahrverbote nicht rechtens seien äußert sich Riedl:

„Tirol handelt im Sinne des geltenden Rechts und im Rahmen der EU-Verträge, um die eigene Bevölkerung, Umwelt und Infrastruktur zu schützen."

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