Beschluss
Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen am 27. Februar 2022

Aufgrund der Fusion der Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons findet in der neuen Gemeinde die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt statt | Foto: Pixabay
  • Aufgrund der Fusion der Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons findet in der neuen Gemeinde die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt statt
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TIROL. Die Tiroler Landesregierung hat die Ausschreibung der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen beschlossen. Im kommenden Jahr finden am 27. Februar die Wahlen in allen Tiroler Gemeinden, außer der Landeshauptstadt Innsbruck und der neuen Gemeinde Matrei am Brenner statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der kommenden Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2022 sind alle UnionsbürgerInnen wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Eine Ausnahme gibt es jedoch, nämlich wenn der Aufenthalt in der Gemeinde kürzer als ein Jahr und offensichtlich nur vorübergehend ist.

Ausnahme Matrei am Brenner

Aufgrund der Fusion der Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons findet in der neuen Gemeinde die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin in dieser Gemeinde ist von der BH Innsbruck-Land binnen sechs Wochen nach Wirksamwerden der Gemeindefusion (1. Jänner 2022) auszuschreiben, womit der Fristenlauf für die erste Wahl in der neuen Gemeinde beginnt.

Informationen werden zur Verfügung gestellt

„Die Wahl der Tiroler Gemeinderäte und Tiroler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister spiegelt stets die ganze Bandbreite der Kommunalpolitik wider. Entsprechend bedeutend sind diese Wahlen, die in einem Jahr stattfinden. Information und Partizipation sind besonders gefragt, wenn es um die zukünftige Entwicklung der eigenen Gemeinde geht – es werden vonseiten des Landes bzw. der Gemeindeabteilung wieder entsprechende Informationen rund um die Wahl zur Verfügung gestellt werden“, erklärt der zuständige LR Johannes Tratter abschließend.

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